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Mindestlohn 2027: 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 Euro

Ab 1. Januar zahlen Arbeitgeber mindestens 14,60 Euro pro Stunde. Was das bei Vollzeit und im Minijob heißt – und was Beschäftigte jetzt prüfen sollten.

Mindestlohn 2027: 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 Euro
Symbolbild: Kampus Production / Pexels

Ab 1. Januar zahlen Arbeitgeber mindestens 14,60 Euro pro Stunde. Was das bei Vollzeit und im Minijob heißt – und was Beschäftigte jetzt prüfen sollten.

Am 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Gleichzeitig wächst die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro im Monat (Stand: 13. Oktober 2026). Beide Werte stehen fest: Die Bundesregierung hat den Beschluss der Mindestlohnkommission per Verordnung umgesetzt, ein neues Gesetz ist nicht nötig.

Betroffen sind nach Angaben der Bundesregierung mehr als sechs Millionen Beschäftigte, also alle, die zuletzt unter 13,90 Euro verdient haben. Wer in der Gastronomie, im Einzelhandel, in der Reinigung, in der Pflegehilfe oder in der Logistik arbeitet, sollte die Lohnabrechnung im Januar genau prüfen.

Was bedeutet das in Euro?

Die Erhöhung um 70 Cent ist ein Plus von gut fünf Prozent. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden (rund 173 Stunden im Monat) steigt der Mindestverdienst von etwa 2.409 auf etwa 2.530 Euro brutto, also um rund 121 Euro. Wer 20 Stunden pro Woche arbeitet, bekommt etwa 61 Euro brutto mehr im Monat. Netto bleibt davon weniger, weil Steuern und Sozialabgaben anfallen; wie viel, hängt von Steuerklasse und Krankenkasse ab.

Der Mindestlohn war zuletzt in zwei Schritten angehoben worden: von 12,82 Euro (2025) auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und nun auf 14,60 Euro. Zusammen sind das 13,9 Prozent in zwei Jahren. Die Mindestlohnkommission hatte das im Juni 2025 einstimmig beschlossen, wie die Vorsitzende Christiane Schönefeld damals mitteilte. Die 15 Euro, die der Koalitionsvertrag für 2026 als Ziel genannt hatte, wurden nicht erreicht. Arbeitgebervertreter Steffen Kampeter sagte damals, die größte Schwierigkeit sei „der große politische und mediale Druck“ gewesen; DGB-Vorstand Stefan Körzell rechnete vor, dass Vollzeitkräfte 2027 rund 310 Euro brutto mehr im Monat haben als 2025.

Minijob: Mehr Euro, aber nicht mehr Stunden

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf den nächsten vollen Euro. Für 2027 ergibt das 633 Euro im Monat, im Jahr 7.596 Euro. Wichtig für die Praxis: Die Zahl der Stunden bleibt fast gleich. Bei 14,60 Euro sind es weiterhin rund 43 Stunden im Monat, die ein Minijob höchstens umfassen darf, ohne die Grenze zu überschreiten. Wer bisher 43 Stunden zu 13,90 Euro gearbeitet hat, verdient künftig rund 30 Euro mehr, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Wer aber mehr als 633 Euro verdient, landet im sogenannten Übergangsbereich (Midijob), der bis 2.000 Euro reicht und bei dem der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben reduziert ist.

Ein Minijob mit festem Stundenlohn von 13,90 Euro und 43 Stunden würde ab Januar zudem unter dem Mindestlohn liegen. Arbeitgeber müssen den Stundenlohn also anpassen oder die Stunden senken. Das gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltstitel: Der Mindestlohn steht jedem Beschäftigten ab 18 Jahren zu, auch mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG. Ausnahmen gibt es für bestimmte Praktika, Auszubildende (eigene Vergütungsregeln) und Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss; in vielen Branchen gelten zudem höhere Tarifmindestlöhne.

Was jetzt zu tun ist: Im Arbeitsvertrag und auf der Gehaltsabrechnung den Stundenlohn prüfen und im Dezember beim Arbeitgeber nachfragen, ob er ab Januar 14,60 Euro zahlt. Wer weniger bekommt, kann sich an die Beratungsstellen der Gewerkschaften und an die Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) wenden; das Bundesarbeitsministerium bietet ein Merkblatt zum Mindestlohn in 14 Sprachen an.

Unsere Einschätzung: Für 2028 wird die Kommission voraussichtlich bis Mitte 2027 neu entscheiden. Ob wieder einstimmig, ist offen; die Debatte über die 15 Euro dürfte zurückkehren. Eine Zahl zu nennen wäre derzeit Spekulation.

Quellen: Bundesregierung, BMAS, Tagesspiegel, Deutsche Handwerks Zeitung

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