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Bayern will Krebsüberlebende besserstellen

Der bayerische Ministerrat unterstützt eine Bundesrats-Initiative zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen und will das Bayerische Beamtengesetz ändern.

Bayern will Krebsüberlebende besserstellen
Symbolbild: Photography Maghradze PH / Pexels

Der bayerische Ministerrat unterstützt eine Bundesrats-Initiative zum „Recht auf Vergessenwerden“ für ehemals an Krebs erkrankte Menschen und will das Bayerische Beamtengesetz ändern.

Bayern will erreichen, dass eine überstandene Krebserkrankung für Betroffene nicht länger zu Benachteiligungen führt. Der Ministerrat beschloss am Dienstag, eine Bundesrats-Initiative anderer Länder zu unterstützen, die den Bund auffordert, einen Regelungsvorschlag zum sogenannten „Recht auf Vergessenwerden“ vorzulegen, wie die Staatsregierung auf bayern.de mitteilte. Nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen soll demnach künftig keine Pflicht mehr bestehen, eine überwundene Krebserkrankung offenzulegen – etwa im Versicherungsvertragsrecht, bei Verbraucherkreditverträgen und in Adoptionsvermittlungsverfahren.

Bei der Ausgestaltung dieser Fristen sollen laut Mitteilung Forschungsergebnisse zu Rückfall- und Langzeitrisiken sowie international anerkannte medizinische Kriterien für Heilung herangezogen werden. So solle dem medizinischen Fortschritt Rechnung getragen und eine wissenschaftlich fundierte Regelung geschaffen werden.

Erste Schritte ab November

Ein Teil des Vorhabens ist bereits auf den Weg gebracht: Ab dem 20. November 2026 gilt für bestimmte Restschuldversicherungen erstmals ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden“. Eine überstandene Krebserkrankung darf dort 15 Jahre nach Abschluss der Behandlung nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem wird die Verwendung von Gesundheitsdaten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung für Allgemein-Verbraucherdarlehen ausgeschlossen.

In Bayern erkranken jährlich knapp 80.000 Menschen neu an Krebs. Die häufigste Krebserkrankung bei Frauen ist Brustkrebs mit rund 11.000 Neuerkrankungen pro Jahr, bei Männern Prostatakrebs mit rund 13.000 Neuerkrankungen. Mehr als ein Drittel aller Krebsneuerkrankungen geht Schätzungen zufolge auf vermeidbare oder beeinflussbare Risikofaktoren zurück – an erster Stelle das Rauchen, gefolgt von Übergewicht, Bewegungsmangel, ungesunder Ernährung und Alkoholkonsum. Weitere wichtige Risikofaktoren sind UV-Strahlung und Infektionen wie mit humanen Papillomviren (HPV).

„Geheilt ist geheilt“ auch im Beamtenrecht

Bayern will zudem im Bayerischen Beamtengesetz ausdrücklich regeln, dass der Befund oder die Angabe einer vollständig ausgeheilten Krebserkrankung der Feststellung der gesundheitlichen Eignung nicht entgegensteht. Der Ministerrat schlägt eine entsprechende Formulierung vor. Damit soll nach den Worten der Staatsregierung klargestellt werden, dass eine ausgeheilte Krebserkrankung kein Ausschlusskriterium für die Einstellung in das Beamtenverhältnis ist. „Geheilt ist geheilt“, heißt es in der Mitteilung.

Zur Begleitung der Betroffenen verweist die Staatsregierung auf psychosoziale Krebsberatungsstellen und Selbsthilfeangebote. Das Bayerische Zentrum für Krebsforschung (BZKF) bündelt die Kompetenzen der sechs bayerischen Universitätsklinika in Augsburg, Erlangen, München (LMU und TUM), Regensburg und Würzburg und ist mit dem Bayerischen Krebsregister am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vernetzt. Der Freistaat investiert im aktuellen Doppelhaushalt rund 19 Millionen Euro in das BZKF, hinzu kommen über 10 Millionen Euro für verschiedene Studien. Für die fünfjährige Aufbauphase des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen NCT WERA stellt Bayern insgesamt rund 4,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Neben der Vorbeugung setzt die Staatsregierung auf Vorsorge und Früherkennung. Das Gesundheitsministerium hatte vor einem Jahr den Masterplan Prävention vorgelegt, der Risikofaktoren in den Blick nimmt und Angebote für einen gesunden Lebensstil enthält.

Krisenvorsorge in der Landwirtschaft

Der Ministerrat befasste sich außerdem mit der Krisenresilienz der bayerischen Landwirtschaft. Grundlage war eine Befragung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, an der sich mehr als 16.000 landwirtschaftliche Betriebe beteiligten – rund 16 Prozent der bayerischen Betriebe. Die Erhebung fand zwischen März und Mai 2026 im Rahmen der Mehrfachantragstellung statt. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft wertete die Angaben zur Absicherung der Strom- und Wasserversorgung sowie zur Bevorratung von Futtermitteln aus. Die Ergebnisse zeigen deutliche Unterschiede; auf dieser Basis will Bayern mit einem Maßnahmenpaket für Beratung, Bildung, Förderung und Forschung die Eigenvorsorge der Betriebe stärken und die Produktion auch in Krisenzeiten absichern.

Anmerkung der Redaktion: Die Beschlüsse des Ministerrats sind politische Vorgaben. Ob und wann die Bundesrats-Initiative im Bundestag beraten wird und wann eine Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes in Kraft treten könnte, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Quellen

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