Stand: 13. Oktober 2026, 21 Uhr. Die schwarz-rote Koalition hat ihren Streit um die Zuckersteuer beigelegt. Das Bundesfinanzministerium bestätigte am Abend eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen; sie solle „morgen im Kabinett beschlossen werden“. Die Details stammen aus der Kabinettsvorlage, über die zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete.
Demnach gilt ab Juli 2027 ein zweistufiger Satz: 26 Cent pro Liter für Getränke mit mindestens 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter, 32 Cent pro Liter ab 8 Gramm. Hersteller, die weniger als eine Million Liter gezuckerter Getränke im Jahr produzieren, bleiben ausgenommen. Der Bund rechnet mit rund 690 Millionen Euro im Jahr 2027, 925 Millionen 2028 und danach etwa 880 Millionen Euro jährlich.
Was das an der Supermarktkasse bedeuten kann
Zahlen müssen die Hersteller, nicht die Kundschaft. Ob und wie viel sie weitergeben, regelt das Gesetz nicht. Rechnerisch wären es bei voller Weitergabe in der oberen Stufe 16 Cent auf eine 0,5-Liter-Flasche und 48 Cent auf eine 1,5-Liter-Flasche, mit Mehrwertsteuer rund 57 Cent (eigene Rechnung). Colas liegen laut Fachpresse bei gut 10 Gramm Zucker je 100 Milliliter und fielen damit in die obere Stufe. Die Getränkewirtschaft kam für den teureren Satz des früheren Entwurfs (38 Cent) auf rund 68 Cent pro 1,5-Liter-Flasche inklusive Mehrwertsteuer – eine Branchenrechnung.
Offen ist, welche Ausnahmen im endgültigen Text stehen. Der Entwurf des Finanzministeriums (Stand 30. September, laut Tagesspiegel) nahm reine Säfte ohne Zuckerzusatz, ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßte Getränke wie Cola Zero sowie alkoholfreies Bier und Wein aus. In den Berichten vom Dienstagabend taucht diese Liste nicht auf. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte Ende August gesagt: „Was keinen Sinn ergibt, ist eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke.“ Für Familien heißt das vorerst: Ein Blick aufs Etikett lohnt sich, maßgeblich ist der Zuckergehalt je 100 Milliliter.
Wie der Kompromiss entstand
Klingbeil wollte zunächst drei Stufen: 26, 32 und 38 Cent, die höchste ab 10 Gramm, mit rund 945 Millionen Euro Einnahmen im ersten Jahr. Anfang Oktober stoppte das Kanzleramt den Entwurf; er wich laut Regierungskreisen von den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ab. Diese hatte im April zwei Stufen vorgeschlagen, 26 Cent ab 5 und 32 Cent ab 8 Gramm, damals mit Start 2028. Der Kompromiss folgt also dem Modell der Kommission, startet aber früher und bringt weniger ein als Klingbeils Entwurf.
Die Gegenwehr bleibt. Neun Agrar- und Verbraucherschutzminister unionsgeführter Länder schrieben laut RND vor dem Beschluss an Kanzler Friedrich Merz und lehnten die Steuer ab; sie setzen auf Ernährungsbildung. Branchenverbände halten den Juli-Termin für kaum machbar und rechnen mit mindestens 200 zusätzlichen Stellen beim Zoll – eine Verbandsschätzung, keine amtliche Zahl. Verbraucherzentralen und Ärzteverbände unterstützen die Steuer. Die Verbraucherzentrale Hamburg verweist auf Großbritannien, wo der durchschnittliche Zuckergehalt der Getränke nach Einführung der Abgabe um 29 Prozent sank, und auf eine Studie der TU München (PLOS Medicine), nach der eine vergleichbare Steuer in Deutschland über 20 Jahre Kosten von rund 16 Milliarden Euro für das Gesundheitssystem vermeiden könnte. Sie fordert, die Einnahmen für Prävention zu binden.
Unsere Einschätzung: Der britische Effekt kam nach gängiger Lesart vor allem durch geänderte Rezepturen zustande. Das ist auch hier das wahrscheinlichste Szenario – Limonaden knapp unter der 5- oder 8-Gramm-Grenze statt Preisschilder mit Aufschlag. Sicher ist das nicht: Das Kabinett beschließt zunächst nur eine Formulierungshilfe, danach berät der Bundestag, und der Widerstand aus Unionsländern und Wirtschaft ist nicht verschwunden. Ein Termin für die Bundestagsentscheidung fehlt in den Berichten vom Dienstag; auch eine Verschiebung des Starts ist denkbar.
Quellen: Tagesspiegel/dpa, Schwarzwälder Bote/RND, Tagesspiegel, Verbraucherzentrale Hamburg, ZDFheute



