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Pflegestrukturkommission eingesetzt: Was Angehörige jetzt zahlen

Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Einsetzung einer Pflegestrukturkommission beschlossen. Sie soll bis Ende Januar Vorschläge für die Pflege der 2030er-Jahre vorlegen.

Pflegestrukturkommission eingesetzt: Was Angehörige jetzt zahlen
Symbolbild: Atlantic Ambience / Pexels

Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Einsetzung einer Pflegestrukturkommission beschlossen. Sie soll bis Ende Januar Vorschläge für die Pflege der 2030er-Jahre vorlegen.

Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Einsetzung einer Pflegestrukturkommission beschlossen. Das berichtet tagesschau.de. Die Kommission soll nach Angaben von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bis Ende Januar Vorschläge vorlegen, wie das Pflegesystem strukturell für die 2030er-Jahre gewappnet werden kann. Eigentlich hatte das Gremium bereits in der vergangenen Woche bestellt werden sollen; wegen Beratungsbedarf innerhalb der Koalition war der Termin verschoben worden, wie der SWR am 1. Oktober und ZDFheute am 7. Oktober berichteten.

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Für pflegende Angehörige ist die Einsetzung der Kommission nur ein Nebenschauplatz. Im Zentrum steht das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), dessen Entwurf das Kabinett bereits am 30. September 2026 beschlossen hat. Es soll die erwartete Finanzierungslücke von etwa acht Milliarden Euro für 2027 schließen. Vorgesehen sind unter anderem eine Steigerung des Zuschlags für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent sowie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung um 300 Euro pro Monat. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 3,6 Prozent.

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Was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ändert

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Der Gesetzentwurf sieht auch Änderungen bei der Vergabe der Pflegegrade vor. Nach Informationen der Allgäuer Zeitung sollen die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben werden. Wer heute mit 28 Gesamtpunkten in Pflegegrad 2 eingestuft wird, würde nach Inkrafttreten der Reform nur noch Pflegegrad 1 erreichen, erläutert das Portal pflege.de. Der Sozialverband VdK rät Betroffenen deshalb, noch vor der Verabschiedung einen Erstantrag zu stellen. „Noch ist das neue Gesetz nicht verabschiedet, und es gilt das alte Recht. Das müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige nutzen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der dpa. Der Gesetzentwurf sehe einen Bestandsschutz für bereits eingestufte Pflegebedürftige vor; entscheidend sei der Zeitpunkt der Antragstellung. Der VdK betont, dass nur tatsächlich Pflegebedürftige einen Antrag stellen sollten. Für Menschen mit Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag entfallen; das neue Sozialraumbudget ist erst ab Pflegegrad 2 vorgesehen.

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Ein zentraler Streitpunkt bleibt der Eigenanteil in der Pflege. Die SPD fordert einen Deckel, der den monatlichen Eigenanteil für einen Heimplatz um rund 300 Euro senken würde. Linnemann bezeichnete einen solchen Deckel im ZDF als „hochgradig gefährlich“, weil er an anderer Stelle zusätzliche Finanzprobleme schaffen könne. Laut dem SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis besteht seine Partei auf dem Vorschlag. Ein weiterer SPD-Vorschlag, ein Ausgleich zwischen privaten und gesetzlichen Kassen, soll nach Linnemanns Angaben nicht Thema der Kommission sein.

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Wie es pflegenden Angehörigen heute geht

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Wie groß die Belastung schon jetzt ist, zeigt eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP), die der Berliner Morgenpost exklusiv vorliegt. Danach berichten Angehörige bei jedem zweiten Pflegebedürftigen von falsch oder gar nicht angewendeten Medikamenten in den vergangenen sechs Monaten; in 19 Prozent der Fälle kam es wiederholt zu solchen Problemen. 36 Prozent der Befragten geben an, dass die pflegebedürftige Person innerhalb von zwölf Monaten einen oder mehrere Stürze mit Verletzungen erlitten hat. 53 Prozent der Angehörigen fühlen sich psychisch belastet, 38 Prozent körperlich. Bei Angehörigen von Menschen mit Demenz liegen die Werte mit 71 Prozent psychischer und 47 Prozent körperlicher Belastung noch höher. Für die Studie wurden bundesweit 1012 pflegende Angehörige im Alter von 40 bis 85 Jahren befragt.

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Die soziale Absicherung pflegender Angehöriger war im Zuge der Reform ebenfalls Thema. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, die Rentenbeiträge der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige ab 2027 nur noch auf Grundlage von 70 Prozent der bisherigen beitragspflichtigen Einnahmen zu zahlen. Diese geplante Kürzung wurde im Kabinettsbeschluss gestrichen. Die Pflegeversicherung übernimmt die Rentenbeiträge weiterhin in vollem Umfang. Linnemann hatte im Bericht aus Berlin der ARD Ende September betont: „An dem Punkt, wo es um die pflegenden Angehörigen geht, mache ich keine Abstriche.“

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In der Praxis bedeutet Pflege für viele Angehörige eine enorme Umstellung. Die tagesschau.de porträtiert das Ehepaar Jutta und Ulf Umsonst aus Jugenheim in Rheinland-Pfalz. Der 71-jährige Ulf wurde nach einer Nierenkrebsdiagnose mit Metastasen im Kopf zum Pflegefall; nach zwei Operationen kam er nach Hause. Seine Frau pflegt ihn seitdem. „Für uns war einfach schlimm: donnerstags noch 80 Kilometer Fahrrad gefahren und samstags eigentlich todkrank“, erinnert sie sich. Der Medizinische Dienst habe ihm nach zwei Gutachten Pflegegrad 4 zugestanden. Käme mehrmals pro Woche ein Pflegedienst, müssten sie auf große Teile des Pflegegelds verzichten.

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Waltraud Klein aus Mayen, die über viele Jahre ihre Eltern betreute und im geschäftsführenden Vorstand des Vereins Wir pflegen Rheinland-Pfalz e.V. ist, fordert Versorgungszentren, in denen Tages- und Kurzzeitpflege, Nachtbetreuung, ambulante Pflegedienste sowie Beratungsangebote an einem Ort zusammenkommen. „Die Finanzierungsfrage ist wichtig, aber sie darf nicht mit einer Pflegereform verwechselt werden“, sagte sie. Die familiären Strukturen hätten sich gewandelt, Kinder wohnten seltener in der Nähe ihrer Eltern.

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Der Gesetzentwurf muss nun im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Nach dem vorgesehenen Zeitplan soll der überwiegende Teil des Gesetzes zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Kommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen.

Quellen

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