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Kita in Bayern: Was nach dem Aus des 100-Euro-Abzugs droht

Ab 1. Januar 2027 muss die Kita die 100 Euro nicht mehr vom Beitrag abziehen. Ob Eltern mehr zahlen, entscheidet vor Ort – das lässt sich jetzt prüfen.

Kita in Bayern: Was nach dem Aus des 100-Euro-Abzugs droht
Symbolbild: Tara Winstead / Pexels

Ab 1. Januar 2027 muss die Kita die 100 Euro nicht mehr vom Beitrag abziehen. Ob Eltern mehr zahlen, entscheidet vor Ort – das lässt sich jetzt prüfen.

Wer in Bayern ein Kind im Kindergarten hat, findet auf dem Beitragsbescheid oft eine Zeile, die kaum jemand beachtet: 100 Euro im Monat, die die Kita direkt vom Elternbeitrag abzieht. Diese Pflicht endet zum 1. Januar 2027. Grund ist die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG), die der Landtag am 22. Juli 2026 beschlossen hat; im Gesetzblatt steht sie seit dem 30. Juli.

Gestrichen oder nur umgebucht?

Darüber streiten Staatsregierung und Kritiker. Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) nannte die Behauptung, der Zuschuss werde gestrichen, im Mai „falsch“: Das Geld bleibe im System und fließe über den Qualitätsbonus an die Träger. Auf der Finanzierungsseite des Sozialministeriums heißt es, der Zuschuss werde „lediglich als extra ausgewiesene Förderkomponente abgeschafft“. Zugleich steigt die staatliche Betriebskostenförderung bis 2029 insgesamt um 25 Prozent.

Der Haken: Der Abzug auf Ihrer Rechnung ist künftig nicht mehr vorgeschrieben. Ob Ihr Beitrag sinkt, gleich bleibt oder steigt, entscheiden Träger und Kommune. In Bayreuth sieht es nach Letzterem aus. Dort kostet ein Platz von sechs bis sieben Stunden laut Tabelle 260 Euro, Eltern zahlen wegen des Abzugs 160 Euro. Die Träger beschlossen am 9. Oktober, die Entlastung nicht weiterzugeben, und die Stadt will den Betrag nicht aus ihrem Haushalt tragen. Der Gesamtelternbeirat spricht von einer „versteckten de facto Erhöhung der Elternbeiträge um 100 Euro pro Kind pro Monat“. Er rechnet außerdem vor, dass der Qualitätsbonus je Kind von rund 268 Euro im Jahr 2026 auf rund 693 Euro 2027 steigt – das Geld sei also da.

Anderswo wird gegengesteuert: Die ÖDP in Landshut beantragte Ende September, die Gebührensatzung vor dem 1. Januar so zu ändern, dass Eltern nicht allein wegen des Wegfalls mehr zahlen. Laut Antrag steht in der Gesetzesbegründung, das Ende des Abzugs sei für sich kein Grund für höhere Beiträge. Das ist ein Antrag, kein Beschluss. Für München gilt eine eigene Debatte, die wir hier beschrieben haben: Kita München 2027: Anmeldung bis 3. März, neue Gebühren.

Was Sie jetzt prüfen können

Fragen Sie bei Ihrer Kita oder dem Träger (Gemeinde, Kirche, Verein), ob die Beitragsordnung zum 1. Januar 2027 geändert wird und wie hoch der Beitrag ohne Abzug wäre. Die Satzungen werden meist im Gemeinderat oder im Trägergremium beschlossen, oft erst im Spätherbst; Elternbeiräte werden angehört und können nachfragen.

Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, zahlt nach § 90 SGB VIII keinen Kita-Beitrag; den Bescheid reichen Sie beim Träger oder Jugendamt ein. Das gilt auch für ukrainische Familien mit solchen Leistungen. Alle anderen können beim Jugendamt beantragen, dass der Beitrag ganz oder teilweise übernommen wird, wenn er ihnen nicht zumutbar ist.

Anders ist es bei der Krippe: Das Bayerische Krippengeld (bis zu 100 Euro im Monat, Einkommensgrenze 60.000 Euro, plus 5.000 Euro je weiteres Kindergeld-Kind) gibt es nur noch für Kinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden. Beantragt wird es online auf krippengeld.bayern.de, spätestens bis zum 31. August des Jahres, in dem das Kind drei wird; rückwirkend sind bis zu zwölf Monate möglich.

Unsere Einschätzung, mit mittlerer Sicherheit: Ein einheitliches Bild wird es nicht geben. Kommunen und Träger mit Spielraum dürften die Beiträge stabil halten, finanziell klamme eher anheben. Wer im Januar eine Erhöhung bekommt, sollte nachfragen, wie der höhere Qualitätsbonus in die Kalkulation eingeflossen ist.

Quellen: StMAS Bayern, Bayerische Staatsregierung, ZBFS, Bayreuther Tagblatt, Klartext.la

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