Wer in München im September 2027 einen Krippen-, Kita- oder Hortplatz braucht, muss sich bis zum 3. März 2027 anmelden – das gilt für die Erstvergabe der Stadt. Wer später kommt, steht nicht automatisch ohne Platz da, startet aber mit schlechteren Karten. Parallel will die Stadt die Gebühren neu ordnen, und das betrifft genau denselben Jahrgang.
Drei Daten, die Sie sich merken sollten
Bis 3. März 2027: Anmeldefrist im kita finder+ der Stadt für das Kita-Jahr 2027/2028. Die Anmeldung ist kostenlos und online möglich, alternativ direkt in der Wunsch-Kita. Sie können Ihr Kind bei mehreren Einrichtungen anmelden; jede Anmeldung setzt es dort auf die Warteliste. Eine Einrichtung lässt sich als „bevorzugt“ markieren – einen Anspruch auf genau diesen Platz begründet das nicht. Nicht alle freien Träger sind im kita finder+ gelistet; fehlt Ihre Wunsch-Kita, fragen Sie dort direkt nach.
Ab 4. März 2027: Die Stadt beginnt mit der Platzvergabe. Zusagen kommen über Ihr Konto im kita finder+. Wer nicht binnen zehn Tagen annimmt, verliert den Platz. Regulärer Betreuungsbeginn ist der 1. September.
1. September 2027: Dann sollen nach dem Planungsstand der Stadt auch die neuen Gebühren gelten. Beschlossen ist das noch nicht: Die Elternbeiräte werden im Herbst 2026 angehört, die Entscheidung des Stadtrats wird gegen Jahresende erwartet.
Was die neuen Gebühren bedeuten würden
Für städtische Einrichtungen und Eltern-Kind-Initiativen (EKI-Plus) nennt die Stadt als monatliche Besuchsgebühr bei der längsten Buchungszeit (über neun Stunden in Krippe und Kita, über sechs im Hort): 330 Euro für die Krippe, 174 Euro für den Kindergarten, 166 Euro für Hort und Tagesheim. Zum Vergleich nennt die Stadt für die Krippe (über neun Stunden) andere bayerische Städte: Würzburg 332 Euro, Augsburg 342, Regensburg 370, Ingolstadt 400, Nürnberg 464, Erlangen 471 Euro. München läge damit im neuen Modell am unteren Ende.
Entscheidend für viele Familien ist die Einkommensstaffel: Bei einem Haushaltseinkommen bis 50.000 Euro im Jahr fallen in städtischen Kitas keine Gebühren an, zwischen 50.000 und 80.000 Euro gibt es eine einkommensabhängige Ermäßigung. Inhaber des Münchenpasses und Bezieher von Sozialleistungen bekommen die Elternentgelte vollständig erlassen; auch die Kostenübernahme über die Wirtschaftliche Jugendhilfe bleibt bestehen, bei nicht-städtischen Einrichtungen ist das Sozialbürgerhaus zuständig. Die Geschwisterermäßigung bleibt. Wie hoch die Ermäßigung zwischen 50.000 und 80.000 Euro konkret ausfällt, nennen die Quellen bisher nicht.
Dazu kommen zwei Posten, die Familien leicht übersehen: Das Verpflegungsgeld in städtischen Kitas soll um 2 Euro pro Tag steigen, von 105 auf 140 Euro im Monat. Und in den Kita-Jahren 2028/29 und 2029/30 sind Anhebungen um durchschnittlich je vier Prozent vorgesehen. Bürgermeisterin Verena Dietl sagte dazu: „Diese Entscheidung tut vielen weh, auch mir.“ Die Stadt begründet den Schritt mit der angespannten Haushaltslage.
Unsere Einschätzung, mit der Vorsicht eines Planungsstands: Die Anmeldung sollte nicht von der Gebührendebatte abhängen. Der Stichtag im März gilt in jedem Fall, und ein Platz lässt sich später immer noch ablehnen. Wer knapp über 50.000 Euro liegt, sollte nach dem Stadtratsbeschluss nachrechnen, welche Staffel greift.
Anspruch und Papiere
Rechtlich haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Kita oder Kindertagespflege, ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt auf einen Kindergartenplatz (§ 24 SGB VIII). Nach Angaben von asyl.net gilt der Anspruch für Kinder, die ihren rechtmäßigen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben – auch für Kinder geflüchteter Eltern; der Umfang richtet sich nach der Situation der Eltern, etwa Arbeit oder Ausbildung. Speziell zu Ukrainern mit Schutzstatus äußert sich die Quelle nicht; wir gehen davon aus, dass ein rechtmäßiger Aufenthalt nach § 24 AufenthG dazu zählt, und raten, im Zweifel bei der Elternberatung der Stadt nachzufragen.
Ab dem ersten Geburtstag verlangt die Stadt einen Masern-Nachweis (mindestens eine Impfung), ab dem zweiten Geburtstag den vollständigen Schutz mit zwei Impfungen. Als Nachweis gelten der Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis; ob ein ukrainisches Impfdokument ohne Übersetzung anerkannt wird, klären Sie am besten vorab mit der Kita. Kontakt: Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich KITA, kita.rbs@muenchen.de, Telefon 089 233-96775; Telefontermine lassen sich auf der Website buchen. Wer unterjährig einen Platz sucht, kann sich jederzeit auf freie Plätze bewerben; die Anmeldung bleibt fünf weitere Monate gültig.
Quellen: Stadt München – kita finder+, Rathaus Umschau 132/2026, Stadt München – Kita-Gebühren, asyl.net



