Wer in München wenig Geld hat, zahlt für vieles weniger – aber nur mit dem richtigen Papier. Der München-Pass der Stadt öffnet den Zugang zu einer günstigeren Monatskarte, zu ermäßigten Bädern und Museen. Ausgestellt wird er nicht automatisch, man muss ihn selbst beantragen.
Wer bekommt den Pass?
Anspruch haben Menschen mit Wohnsitz in München, die Grundsicherungsgeld nach SGB II (bis Sommer unter dem Namen Bürgergeld), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Dasselbe gilt für Freiwilligendienstleistende (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst). Ukrainische Geflüchtete nennt die Stadt auf ihren Seiten nicht eigens – entscheidend ist, welche Leistung jemand bezieht.
Auch ohne Sozialleistung kommt man in Frage, wenn das Nettoeinkommen unter der Münchner Grenze liegt: 1.900 Euro im Monat für einen Ein-Personen-Haushalt, dazu 950 Euro für jede weitere Person ab 14 Jahren und 570 Euro für jedes Kind bis 13. Eine Familie mit einem Kind bis 13 darf demnach bis zu 3.420 Euro netto haben, bei einem Kind ab 14 sind es 3.800 Euro. Beim Vermögen gelten 10.000 Euro je Erwachsenem und 500 Euro je Kind. Seit 1. Januar 2025 können auch Studierende und Auszubildende den Pass bekommen, Au-pairs nicht.
Was er spart – und wo Grenzen liegen
Das Herzstück ist die Monatskarte S für die Zonen M bis M-12. Dazu gibt es pro Monat bis zu 15 Einzel- oder Gruppentageskarten oder bis zu 20 Kinder-Tageskarten. Die Karte gilt nicht montags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr, auch nicht in den Schulferien; die eigenen Kinder und Enkel dürfen in beliebiger Zahl mitfahren. Bei der Kontrolle müssen Pass und Ausweis vorgezeigt werden, sonst werden 60 Euro Aufpreis fällig. Den aktuellen Preis nennt der MVV – die Stadt führt ihn auf ihrer Seite nicht auf.
Daneben gibt es Ermäßigungen in Bädern, Sportstätten, Museen, Kinos, im Tierpark, in Theatern und an der Volkshochschule. Manche Apotheken verkaufen mit dem Pass bestimmte rezeptfreie Medikamente günstiger.
Für Familien lohnt ein zweiter Blick auf den Familienpass: Er kostet 6 Euro, gilt für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder bis 17 Jahre und läuft bis zum 31. Dezember des Ausgabejahres. Enthalten sind zwei Gutscheine für die M-Bäder (ein Erwachsener, ein Kind bis 14) sowie Rabatte in Tierparks, Museen und Musikschulen. Bedürftige Familien können ihn über „SZ Gute Werke“ kostenlos bekommen – im Sozialbürgerhaus nachfragen. Der Münchner Ferienpass für 6- bis 17-Jährige gilt in allen bayerischen Schulferien ab den Herbstferien bis Ende der Sommerferien.
So kommen Sie an den Pass
Der Antrag geht online über das Formular der Stadt, persönlich im zuständigen Sozialbürgerhaus oder per Post an das Amt für Wohnen und Migration. Nötig sind ein gültiger Ausweis (bei Postantrag als Kopie) und ein Nachweis: der Bescheid über SGB-II- oder SGB-XII-Leistungen, ein Bescheid des Amts für Wohnen und Migration oder der Familienkasse – oder Belege zu Einkommen, Vermögen und Miete. Die Bearbeitung dauert in der Regel drei bis vier Wochen und kostet nichts. Ein bestehender Pass lässt sich bis zu viermal verlängern.
Unsere Einschätzung: Wer jetzt beantragt, hat den Pass voraussichtlich erst um das Ende der Herbstferien am 8. November in der Hand. Für die Weihnachtsferien ist es deshalb sinnvoll, nicht zu warten. Einen Rechtsanspruch auf die freiwilligen Leistungen der Stadt gibt es übrigens nicht – die Voraussetzungen sollten also vor dem Gang zum Amt geprüft werden.
Quellen: Stadt München: München-Pass, Stadt München: Monatskarte S, Stadt München: Familienpass, Stadt München: Hilfen für Menschen mit wenig Geld, MVV



