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AfD Bayern: Verfassungsschutz darf Partei weiter beobachten

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD in Bayern weiter beobachten. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, wie die Zeit berichtet.

AfD Bayern: Verfassungsschutz darf Partei weiter beobachten
Bild: img.zeit.de

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Berufung des AfD-Landesverbands gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München ab. Die Partei überschreite mit Aussagen zur Remigration das Maß der zulässigen Kritik am demokratischen System, so das Gericht. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Grundlage der Beobachtung war ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz vom Juni 2021. Bereits im Hauptsacheverfahren hatte die AfD keinen Erfolg, das Verwaltungsgericht ließ damals keine Berufung zu. Der nun gescheiterte Versuch, die Berufung doch zu erzwingen, war der letzte Rechtsweg für die Partei.

Der bayerische AfD-Landesverband steckt derweil in einem internen Machtkampf. Auf dem Landesparteitag im Oktober scheiterte ein Abwahlversuch des Vorstands, weil die nötige Zweidrittelmehrheit verfehlt wurde. Die Bundesvorsitzende Alice Weidel hatte den Verband kürzlich zur Geschlossenheit aufgerufen.

Quelle: www.zeit.de