Der Bundestag hat am Freitag die sogenannte Frühstartrente beschlossen. Damit erhalten Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 vom vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich zehn Euro vom Staat, die in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt und am Kapitalmarkt angelegt werden. Für den Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, wie rp-online.de berichtet. Grüne und Linke stimmten dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und muss noch den Bundesrat passieren.
Die Förderung beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020, dessen Kinder im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden. Ab 2027 wird jährlich der nächste Jahrgang Sechsjähriger einbezogen. Für Kinder, die vor 2020 geboren wurden, ist keine staatliche Förderung vorgesehen. Die staatliche Unterstützung wirkt für den Startjahrgang rückwirkend, wie rp-online.de unter Berufung auf das Finanzministerium berichtet.
Was Eltern und Großeltern wissen müssen
Eltern können für ihr Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einer Bank, Versicherung oder einem anderen zugelassenen Anbieter abschließen. Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes. Der Anbieter beantragt die Förderung automatisch bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist. Eine gesonderte jährliche Antragstellung der Eltern ist nicht vorgesehen, wie t-online.de berichtet.
Entscheiden sich die Eltern gegen einen eigenen Vertrag, legt der Bund die zehn Euro monatlich in einem Sondervermögen namens „Frühstartrente“ an, das von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird. Nach einer Änderung durch den Finanzausschuss dürfen die Mittel nur in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden. Eine bestimmte Rendite wird nicht garantiert, der Bund gleicht eventuelle Verluste nicht aus.
Eltern und Großeltern können das Depot durch freiwillige Zahlungen aufstocken. Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr sind erlaubt. Steuerlich absetzen lassen sich diese privaten Einzahlungen jedoch nicht. Bis zur Volljährigkeit dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben. Der Finanzausschuss hat diese Regelung ausgeweitet: Für den auf staatlicher Förderung und den daraus erzielten Erträgen beruhenden Teil des Depots gilt das Verbot solcher Kosten nun bis zum Beginn der Auszahlungsphase.
Das geförderte Kapital ist zweckgebunden für die Altersvorsorge. Es darf nicht beliehen, veräußert oder gepfändet werden. Eine Auszahlung als Rente ist grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen. Ähnlich wie beim „Wohn-Riester“ kann das geförderte Vermögen nach der Volljährigkeit aber auch für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt werden. Der Anspruch auf das angesparte Startkapital aus der kollektiven Anlage kann bis zum 35. Lebensjahr geltend gemacht werden. Nicht abgerufene Gelder fließen anschließend in den Bundeshaushalt zurück.
Modellrechnung: 53.000 Euro bis zum 65. Lebensjahr
Das Finanzministerium hat in einer Modellrechnung das Potenzial bei einer angenommenen Rendite von sieben Prozent pro Jahr skizziert. Aus den staatlichen Einzahlungen würden demnach bis zum 18. Geburtstag etwa 2.200 Euro und bis zum 65. Lebensjahr etwa 53.000 Euro, wenn das Geld nach der Volljährigkeit weiter angelegt und nicht zusätzlich bespart wird. Legen Eltern monatlich 10 Euro dazu, kann das Depot laut Ministerium bis zum 65. Lebensjahr auf rund 107.000 Euro wachsen – bei 50 Euro Zuzahlung wären es rund 320.000 Euro. Das sind reine Modellannahmen. Eine Rendite wird nicht garantiert, zudem sind die Werte nominal und berücksichtigen weder Inflation noch die spätere Besteuerung.
Der Bund rechnet für 2027 mit Förderausgaben von 198 Millionen Euro. Da jedes Jahr ein weiterer Geburtsjahrgang hinzukommt, steigen sie bis 2030 auf voraussichtlich 411 Millionen Euro. Hinzu kommen Verwaltungskosten. Insgesamt kalkuliert der Haushaltsausschuss des Bundestags für die Jahre 2027 bis 2030 mit Ausgaben von rund 1,2 Milliarden Euro.
Kritik von Opposition und Gewerkschaften
Die Koalition spricht von einer historischen Entscheidung. Der SPD-Finanzpolitiker Michael Thews sagte, die Frühstartrente werde lange wirken: „Das wird vielen helfen, eine vernünftige Altersvorsorge aufzubauen.“ Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte: „Diese Koalition funktioniert und wir lassen uns nichts anderes einreden. Wir liefern und das zeigen wir auch heute.“
Kritik kam aus der Opposition. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt sprach von einem Zweiklassensystem. Wer in der „Elternlotterie“ Glück habe, könne aus der Frühstartrente sehr viel mehr machen als eine kleine Starthilfe für die Altersvorsorge. Auch die Linke-Abgeordnete Sarah Vollath kritisierte, das Gesetz sorge nicht für Chancengleichheit.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnet die Frühstartrente als Mogelpackung. „Sie ist keine Rente und verschweigt die sozialen und ethischen Risiken des Kapitalmarkts“, heißt es in einer Stellungnahme. „Die Frühstartrente ist vor allem ein staatlich finanzierter Weg der Kundenakquise für private Finanzdienstleister, Banken und Versicherungen.“ Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte, bei der Finanzbildung bleibe die Politik hinter ihren Ansprüchen: „Informationen von Finanzanbietern sind wichtig. Eine unabhängige Finanzbildung ersetzen sie aber nicht. Kinder und Familien brauchen qualitätsgesicherte Bildungsangebote statt Werbematerial.“
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Pläne. Die Frühstartrente ergänze das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche und erleichtere den frühzeitigen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. „Sie kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, junge Menschen früh an den langfristigen Vermögensaufbau über den Kapitalmarkt heranzuführen“, hieß es in einer Stellungnahme.
Anmerkung der Redaktion: Die Frühstartrente ist ein Baustein der schwarz-roten Rentenpolitik. Ob sie die private Vorsorge tatsächlich stärkt, hängt maßgeblich davon ab, ob Eltern die Verträge abschließen und ob die Kapitalmärkte die angenommenen Renditen liefern. Die Modellrechnungen des Ministeriums sind keine Garantie.
Zuvor berichtet: Bundestag stimmt über Frühstartrente ab



