Der Bundestag hat am Donnerstag die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Wie tagesschau.de berichtet, sollen damit rund 750 integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern aufgebaut werden, die den stationären und ambulanten Bereich besser verzahnen und rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Ziel ist, dass Menschen mit akuten Beschwerden schneller die passende Hilfe bekommen und leichte Fälle gar nicht erst in der Notaufnahme landen.
Die Reform befand sich am Donnerstagmorgen noch im parlamentarischen Verfahren, wie die taz berichtete. Inzwischen hat das Parlament zugestimmt. Kern der Reform ist eine bessere Steuerung der Patienten: Eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung soll klären, ob ein Fall in eine Arztpraxis, eine Notdienstpraxis, ein Notfallzentrum oder in die Klinik gehört. Die Notrufnummer 112 und die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 sollen dafür enger vernetzt werden.
Warum die Reform nötig ist
Die Notaufnahmen in Deutschland sind seit Jahren überlastet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts, die die Behörde im vergangenen Dezember mitteilte, wurden 2024 in deutschen Krankenhäusern rund 13 Millionen ambulante Notfälle behandelt – ein Anstieg um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung 2018. Im Durchschnitt versorgten die Notfallambulanzen damit täglich rund 35.600 Menschen.
Eine am Dienstag veröffentlichte Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin zeigt, wie angespannt die Lage ist: Fast jede zweite Notaufnahme sieht sich überlastet, teils so stark, dass die Patientensicherheit gefährdet sein kann. 60,6 Prozent der Kliniken nannten als Grund, dass Patienten nicht auf reguläre Stationen verlegt werden konnten, weil dort keine Betten frei waren. Beinahe zwei Drittel der Krankenhäuser berichteten von unbesetzten Stellen in der Notaufnahme im ärztlichen Dienst oder in der Pflege. Nur knapp ein Drittel bewertete die Personalausstattung als ausreichend.
Ärzte und Rettungsdienstmitarbeiter berichten zudem von Fehlsteuerungen: Viele Menschen nutzen die Notaufnahme oder den Notruf auch bei kleineren Problemen, chronischen Erkrankungen oder Einsamkeit. Im Rettungsdienst gebe es viele unnötige Fahrten, heißt es in dem Bericht der taz.
Was sich für Patienten ändert
Die Reform setzt auf drei Bausteine: die Notaufnahmen der Krankenhäuser, die Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung und eine perspektivisch digitale Ersteinschätzung. Sie sollen in den integrierten Notfallzentren zusammenarbeiten. Zusätzliche Notdienstpraxen sollen zu festgelegten Zeiten, etwa an Wochenenden, die Notaufnahmen entlasten.
Hausbesuche durch einen ärztlichen Notdienst soll es weiterhin geben, aber erst dann, wenn weder eine Weiterleitung in eine Arztpraxis noch eine telemedizinische Behandlung noch die Versorgung in einem Notfallzentrum im Einzelfall geeignet sind. Bei leichten Erkrankungen sollen Videosprechstunden Wege und Wartezeiten ersparen.
Die Nummer 116 117 wird künftig in einen Terminservice und eine Akutleitstelle geteilt. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen der 112 digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Für Akutfälle sollen unter der 116 117 flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung bereitstehen. Bei Lebensgefahr oder schweren gesundheitlichen Störungen bleibt die 112 weiterhin direkt erreichbar – hier ändert sich nichts.
Neu ist auch, dass die Notfallrettung künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingestuft werden soll. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transports sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. Damit soll verhindert werden, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Rettungsdienste: Länder bleiben zuständig
Für die regionale Planung und Organisation der Rettungsdienste bleiben die Länder zuständig. Der Bund dringt aber auf eine bessere digitale Ausstattung und Vernetzung: Rettungswagen sollen wichtige Informationen über den Zustand des Patienten standardisiert an Kliniken oder Arztpraxen übermitteln. Ein technisches System zur Anzeige der aktuellen Krankenhausressourcen wird verbindlich. Für die Digitalisierung stellt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 225 Millionen Euro an Fördermitteln bereit.
Geplant sind zudem Maßnahmen für eine schnellere Erstversorgung bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand. In allen Rettungsleitstellen soll am Telefon bereits zur Reanimation angeleitet werden. Außerdem werden die Rettungsleitstellen bundesweit mit Ersthelfer-Apps vernetzt, damit freiwillige Helfer in der Nachbarschaft bei einem Kreislaufstillstand sofort alarmiert werden und erste Maßnahmen einleiten können.
Experten beklagen seit Jahren eine „völlig zersplitterte Zuständigkeit“ der Rettungsdienste durch die föderalen Strukturen. Die Björn-Steiger-Stiftung aus Winnenden hat Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung und die Bundesländer erhoben, weil die Politik kein durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienst-System zur Verfügung stelle.
Die Reform der Notfallversorgung wird seit Jahren diskutiert. Schon 2019 gab es einen Anlauf, der zunächst am Widerstand der Bundesländer und später an der Corona-Pandemie scheiterte. Auch die Ampel-Regierung hatte die Reform als Teil der großen Krankenhausreform im Herbst 2024 auf der To-do-Liste, doch der Bruch der Koalition sorgte für eine erneute Verschiebung. Nun soll das Gesetz 2027 in Kraft treten.
Anmerkung der Redaktion: Die Reform ist ein zentraler Baustein, um die Notaufnahmen zu entlasten. Ob die geplanten 750 Notfallzentren und die digitale Steuerung ausreichen, wird sich erst nach dem Start 2027 zeigen. Entscheidend wird sein, ob genügend Personal für die neuen Strukturen gewonnen werden kann.
Zuvor berichtet: Bundestag entscheidet über Notfallreform



