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Gesundheitsreform: Karlsruhe weist Eilanträge zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von Grünen und Linken gegen die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform abgewiesen. Wie die Tagesschau berichtet, kann der Bundestag das Gesetz nun wie geplant am Freitag beschließen.

Gesundheitsreform: Karlsruhe weist Eilanträge zurück
Bild: Tagesschau

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von Grünen und Linken gegen die geplante Verabschiedung der Gesundheitsreform abgewiesen. Wie die Tagesschau berichtet, kann der Bundestag das Gesetz nun wie geplant am Freitag beschließen.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wies am Donnerstag die Eilanträge zurück. Abgeordnete der Grünen, der Linken sowie die Linken-Fraktion hatten in getrennten Anträgen eine zu kurze Beratungszeit geltend gemacht. Die Regierung habe kurzfristig viele Änderungsanträge eingebracht, deren Auswirkungen nicht mehr überblickt werden könnten.

Neben der Gesundheitsreform darf der Bundestag auch das Gebäudemodernisierungsgesetz, bekannt als Heizungsgesetz, verabschieden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte in seiner Regierungserklärung: „Morgen, so hoffe ich jedenfalls, werden wir im Bundestag und im Bundesrat die gesetzliche Krankenversicherung auf eine neue finanzierbare Grundlage stellen.“ Die schwarz-rote Koalition sei entschlossen, die Reform umzusetzen, da sonst ein Beitragssatzanstieg drohe, der Beschäftigung in Deutschland verunmöglichen würde.

Das milliardenschwere Sparpaket sieht unter anderem Einschränkungen bei der kostenfreien Mitversicherung von Angehörigen und höhere Zusatzbeiträge vor. Auch den Bundeszuschuss an die gesetzlichen Kassen will die Regierung senken. Die Reform steht seit Wochen in der Kritik – unter anderem von Kommunen, Ärzteverbänden und Gewerkschaften. ver.di-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler warnte, das Gesetz werde die Versorgungsqualität drastisch verschlechtern und zehntausende Arbeitsplätze kosten.

Quelle: Tagesschau