Ein Kirchenaustritt kann nicht mehr automatisch zum Jobverlust führen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil die Rechte von Beschäftigten bei kirchlichen Arbeitgebern gestärkt.
wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt
Mitarbeitenden
Bisher konnten kirchliche Einrichtungen wie Caritas oder Diakonie Mitarbeitenden kündigen, wenn diese aus der Kirche austraten. Diese Praxis muss sich jetzt ändern. Das Gericht in Luxemburg entschied, dass ein Kirchenaustritt allein kein ausreichender Kündigungsgrund ist.
Der Fall ging auf eine Klage einer ehemaligen Caritas-Mitarbeiterin zurück. Sie fühlte sich diskriminiert, nachdem ihr Arbeitsverhältnis wegen ihres Kirchenaustritts beendet wurde. Der EuGH stellte klar, dass solche Kündigungen gegen EU-Recht verstoßen können.
Für kirchliche Arbeitgeber bedeutet das Urteil eine neue Beweislast. Sie müssen jetzt konkret darlegen, warum die Kirchenzugehörigkeit für eine bestimmte Tätigkeit wesentlich ist. Ein pauschaler Verweis auf die Religionszugehörigkeit reicht nicht mehr aus.
In Deutschland arbeiten über eine Million Menschen bei kirchlichen Trägern. Viele von ihnen in sozialen Berufen wie Pflege, Erziehung oder Krankenhausbetrieb. Bisher konnten sie bei einem Kirchenaustritt ihren Job verlieren, selbst wenn ihre Arbeit nichts mit Glaubensfragen zu tun hatte.
Das Urteil zwingt zu einer differenzierten Betrachtung. Nur wenn die Religionszugehörigkeit nachweisbar für die konkrete Tätigkeit notwendig ist, könnte eine Kündigung rechtmäßig sein. Für viele Positionen im Gesundheitswesen oder der Verwaltung wird das schwer zu begründen sein.
Rechtsexperten sehen in dem Spruch einen wichtigen Schritt für den Diskriminierungsschutz. Er bestätigt, dass das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auch für kirchliche Arbeitgeber gilt. Die besonderen Rechte der Kirchen werden dadurch nicht aufgehoben, aber stärker eingegrenzt.
Betroffene Beschäftigte erhalten durch das Urteil mehr Sicherheit. Sie können jetzt leichter gegen ungerechtfertigte Kündigungen vorgehen. Nationale Gerichte müssen die EuGH-Entscheidung bei künftigen Verfahren berücksichtigen.
Kirchliche Arbeitgeber stehen vor der Aufgabe, ihre Personalpolitik zu überprüfen. Viele Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten noch Klauseln, die jetzt rechtlich fragwürdig sind. Eine Anpassung wird notwendig, um künftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Das Urteil kommt zu einer Zeit, in der die Kirchen in Deutschland mit steigenden Austrittszahlen konfrontiert sind. Immer weniger Menschen fühlen sich an eine Konfession gebunden. Gleichzeitig sind kirchliche Einrichtungen auf qualifiziertes Personal angewiesen.
Die praktischen Auswirkungen werden sich in den kommenden Monaten zeigen. Arbeitsgerichte werden über konkrete Fälle entscheiden müssen. Klar ist aber schon jetzt: Die Zeit pauschaler Kündigungen wegen Kirchenaustritts ist vorbei.



