Neurologe, Kardiologe, Rheumatologe: Wer als gesetzlich Versicherter einen Facharzttermin sucht, bekommt in der Praxis oft nur die Auskunft, es sei vorerst nichts frei. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet damit, dass es 2027 eher schwieriger wird. Ihr Chef Andreas Gassen sagte der „Bild“, die Terminnot werde sich „weiter verschärfen“. Wer jetzt schon einen Hebel nutzen will, kann es bei der Terminservicestelle versuchen – sie ist kostenlos und für viele ein unterschätzter Weg.
Die Stellen gibt es seit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz von 2019. Sie sollen Patienten Termine vermitteln, wenn die eigene Suche scheitert. Die KBV kritisiert eine Änderung aus der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Reform der Notfallversorgung: Statt selbst zu entscheiden, wie viele freie Termine sie melden, sollen Praxen feste Quoten erfüllen. Aus Sicht der Ärzte nähme das Slots weg, die sonst den eigenen Patienten zur Verfügung stünden. Wie hoch die Quoten ausfallen, legen die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen erst noch fest. Wir haben die Warnung hier eingeordnet.
Was Sie vor dem Anruf brauchen
Zuerst die Frage, ob der Dienst für Sie in Frage kommt. Vermittelt wird nur an gesetzlich Krankenversicherte, also etwa mit Karte von AOK, TK oder Barmer. Zahnärzte und Kieferorthopäden sind ausgenommen, ebenso akute Beschwerden und Bagatellen: Bei Notfällen gilt die 112, außerhalb der Sprechzeiten der ärztliche Bereitschaftsdienst unter derselben 116117.
Bei Hausärzten, Kinder- und Jugendärzten braucht es keine Überweisung, auch U-Untersuchungen für Kinder werden vermittelt. Für Fachärzte ist sie in der Regel Pflicht, die Ausnahmen sind Augen- und Frauenärzte. Wichtig: Die Überweisung sollte einen Code tragen, den Ihr Hausarzt vergibt, wenn die Behandlung binnen vier Wochen nötig ist. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns nennt ihn „Vermittlungscode“, Verbraucherzentralen sprechen von Dringlichkeitscode. Ohne ihn gibt es keinen Anspruch auf einen Termin in dieser Frist. Für die psychotherapeutische Sprechstunde brauchen Sie keine Überweisung; für Akutbehandlung oder Probesitzungen muss der Therapeut im Erstgespräch Bedarf bescheinigen (Formular PTV11).
Anrufen können Sie unter 116117, kostenlos und laut KVB rund um die Uhr. Alternativ gibt es das Portal eterminservice.de und die 116117-App.
Wie schnell, wie weit, wie flexibel?
Hier gibt es Unterschiede in den Angaben. Die KVB schreibt, die Stelle vereinbare binnen einer Woche einen Behandlungstermin und die Wartezeit ab dem ersten Anruf betrage höchstens fünf Wochen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Verbraucherzentrale Hamburg nennen vier Wochen beziehungsweise 35 Tage. Planen Sie also mit einem Monat bis fünf Wochen, nicht mit „morgen“.
Wunschärzte gibt es nicht. Vermittelt wird in zumutbarer Entfernung: bei Hausärzten und allgemeinen Fachärzten bis zu 30 Minuten oder 30 Kilometer über die Strecke zum nächsten Arzt der Fachgruppe hinaus, bei Spezialisten bis zu 60. Es gibt höchstens zwei Vorschläge. Sagen Sie einen Termin ab, informieren Sie Praxis und Servicestelle möglichst am selben Tag – nur dann ist ein zweiter Vorschlag sicher.
Findet die Stelle nichts, soll sie nach Angaben der Verbraucherzentrale eine ambulante Behandlung im Krankenhaus anbieten.
Unsere Einschätzung: Der Dienst bleibt ein Sicherheitsnetz, kein Schnellschalter. Mit den festen Quoten dürfte er 2027 kaum schneller werden – mit mäßiger Sicherheit, solange Details fehlen. Wer eine Überweisung hat, sollte deshalb nicht erst Wochen warten, sondern direkt anrufen.
Quellen: KVB Bayern, KV Baden-Württemberg, Verbraucherzentrale Hamburg, Bundesgesundheitsministerium, Spiegel



