Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich nach Einschätzung der Kassenärzte vom kommenden Jahr an auf längere Wartezeiten bei Arztterminen einstellen. Davor warnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Ihr Vorsitzender Andreas Gassen sagte der „Bild“-Zeitung, durch die Kürzung der Mittel für die ambulante Versorgung habe die Bundesregierung gerade mehr als 50 Millionen Termine in der ambulanten Versorgung gestrichen. Über die Äußerungen berichteten am Dienstag, 20. Oktober, unter anderem der Tagesspiegel, der Merkur und der SPIEGEL.
Als zweiten Grund nennt die KBV die erweiterte Pflicht zur Meldung freier Termine an die Terminservicestellen. Bisher waren Vertragsärzte verpflichtet, dort freie Termine zu melden, konnten den Umfang aber selbst bestimmen. Künftig soll es feste Kontingente geben. Nach der jüngst vom Bundestag beschlossenen Reform der Notfallversorgung sind die Vertragsärzte verpflichtet, der Terminservicestelle „Termine in dem von den Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen festzulegenden Umfang zu melden“.
„Die Terminnot wird sich also weiter verschärfen“
Gassen hält davon nichts. „Dass Arztpraxen künftig eine fixe Zahl an freien Terminen melden müssen, wird nicht dazu führen, dass Patienten schneller an Termine kommen. Im Gegenteil: Wird ein festes Kontingent zu meldender Termine festgelegt und diese damit in den Praxen blockiert, stehen diese nicht mehr für die Patienten in diesen Praxen zur Verfügung“, sagte er der „Bild“-Zeitung. „Die Terminnot wird sich also weiter verschärfen.“
Die KBV habe darauf immer wieder hingewiesen, betonte Gassen. „Nur wenn mehr Geld für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht, wird es mehr Termine geben können. Das sind vergleichsweise einfach zu verstehende wirtschaftliche Abhängigkeiten.“ Zusätzliche Sprechstunden ließen sich nicht per Verordnung erzwingen, heißt es in dem Bericht des Merkur. Gassen hatte nach Angaben des Merkur bereits zuvor politische Termingarantien scharf kritisiert und vor Folgen für Kassenpatienten gewarnt. Erst streiche die Politik die extrabudgetäre Vergütung für zusätzliche Termine, dann verschärfe sie die Meldepflicht, hatte er laut Tagesspiegel zuletzt kritisiert.
Was die Reform der Notfallversorgung ändert
Der Bundestag hatte die Reform der Notfallversorgung nach Angaben von tagesschau.de am Donnerstag, 15. Oktober, beschlossen; sie soll 2027 in Kraft treten. Kern ist, die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – besser aufeinander abzustimmen und Patienten gezielter zu steuern. Geplant sind rund 750 integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern, die rund um die Uhr erreichbar sein sollen. Eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung soll helfen, leichte Fälle aus den Notaufnahmen herauszuhalten; Videosprechstunden sollen Wege und Wartezeiten ersparen.
Wie nötig das ist, zeigen die Zahlen: Das Statistische Bundesamt hatte im vergangenen Dezember mitgeteilt, dass in den Krankenhäusern 2024 rund 13 Millionen ambulante Notfälle behandelt wurden – ein Anstieg um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr und der höchste Wert seit Beginn der Erfassung 2018. Nach einer im April veröffentlichten Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin sieht sich fast jede zweite Notaufnahme in Deutschland überlastet.
Gesundheitspolitik und Krankenkassen betonen laut Merkur dagegen, feste Terminkontingente und eine koordinierte Patientensteuerung über die Notfallzentren seien nötig, um eine gerechte und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und Wartezeiten für Notfallpatienten zu verkürzen. Für gesetzlich Versicherte in Deutschland bedeutet das eine doppelte Belastung: Die Reform soll die Notaufnahmen entlasten, während die KBV für die reguläre Terminvergabe in den Praxen das Gegenteil befürchtet.
Wie stark die Wartezeiten tatsächlich steigen, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ablesen. Die KBV nennt keine Zahlen zu Wartezeiten, sondern verweist auf die gestrichenen Mittel und die blockierten Kontingente. Entscheidend wird sein, wie hoch die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Landesverbände der Kranken- und Ersatzkassen die festen Kontingente festlegen – und ob die Reform wie geplant 2027 in Kraft tritt.



