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Gericht stoppt Honorarkürzung für Psychotherapeuten vorerst

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die im April eingeführte Honorarkürzung für Psychotherapeuten in einem Eilverfahren gestoppt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Gericht stoppt Honorarkürzung für Psychotherapeuten vorerst
Bild: img.zeit.de

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die im April eingeführte Honorarkürzung für Psychotherapeuten in einem Eilverfahren gestoppt. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Geklagt hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vertritt. Das Gericht begründete die Entscheidung unter anderem mit Bedenken an der Berechnungsmethodik des zuständigen Schiedsgerichts.

Ein Schiedsgericht aus Kassenvertretern, KBV-Mitgliedern und unparteiischen Stimmen hatte im Frühjahr beschlossen, die Honorare zum 1. April um 4,5 Prozent zu senken. Trotz neuer Zuschläge für Personalkosten ergibt sich laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für 2026 eine Senkung von 2,3 Prozent. Die Kürzungen hatten bundesweit Proteste ausgelöst.

Wann das Gericht in der Hauptsache entscheidet, ist noch offen. Eine übliche formelle Überprüfung des Beschlusses durch das Bundesgesundheitsministerium hatte zuvor keine rechtlichen Einwände ergeben, wie es Anfang Juni aus dem Ministerium hieß.

Quelle: www.zeit.de