Der Antrag mit der Nummer 21/8378 sieht vor, dass die monatliche Leistung von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 steigt. Zugleich sollen die Freibeträge für Kinder auf 10.056 Euro beziehungsweise auf 10.236 Euro angehoben werden.
Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit einer drohenden Schieflage: Wenn die steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge bei höheren Einkommen weiterhin höher sei als das Kindergeld, werde die Entlastungsschere trotz prozentual gleicher Anhebung beider Beträge nicht kleiner. Dies stehe der Ankündigung der Koalition entgegen, die bestehende Ungleichheit zu verringern und Familien gerechter zu entlasten. „Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge machen den Familienleistungsausgleich nicht automatisch gerechter“, stellt die Fraktion fest.
Die Grünen verlangen deshalb, im Regierungsentwurf der Steuerreform und bei künftigen Anpassungen von Kindergeld und Freibeträgen für Kinder sicherzustellen, „dass sich die Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung nicht erneut vergrößert“. Auch der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf soll überprüft werden.
Quelle: Deutscher Bundestag



