Seit dem 1. August nimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder freiwillige Teilnehmer in die Integrationskurse auf. Vorrang haben Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 – das sind derzeit vor allem Geflüchtete aus der Ukraine. Der Haken: Es gibt keinen Rechtsanspruch, und unvollständige Anträge werden abgelehnt.
Wer kommt zum Zug – und wer nicht?
Das BAMF vergibt die Plätze „im Rahmen verfügbarer Kursplätze und Haushaltsmittel“. Zwei Gruppen haben Vorrang: Inhaber eines § 24-Titels sowie Deutsche und andere EU-Bürger, die für eine Arbeit nicht genug Deutsch sprechen. Beide werden zu gleichen Teilen berücksichtigt, die Anträge laufen in der Reihenfolge des Eingangs. Asylbewerber und Geduldete kommen nur im Einzelfall zum Zug; für sie sind kürzere „Erstorientierungskurse“ vorgesehen.
Zur Vorgeschichte: Anfang Februar hatte das BAMF neue freiwillige Zulassungen „bis auf Weiteres“ gestoppt, weil das Geld knapp war. Das Bundesinnenministerium will knappe Mittel auf jene konzentrieren, die am schnellsten in den Arbeitsmarkt kommen. Natalie Pawlik (SPD), die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, nannte die Teilöffnung ein „wichtiges Signal“ und forderte eine dauerhaft gesicherte Finanzierung. Julia von Westerholt vom Deutschen Volkshochschul-Verband warnte dagegen vor einer „Demontage der Integrationskurse“. Wie viele neue Plätze es wirklich gibt, ist offen; die Zahlen zum Etat widersprechen sich (MiGAZIN nennt rund 600 Millionen Euro nach Koalitionsangaben, tuenews über eine Milliarde). Wer Anspruch oder Pflicht hat, etwa anerkannte Schutzberechtigte oder vom Jobcenter Verpflichtete, ist von alldem nicht betroffen.
Was kostet der Kurs, und wie läuft der Antrag?
Eine Unterrichtsstunde kostet in der Regel 2,29 Euro, der allgemeine Kurs mit 700 Stunden also 1.603 Euro. Bezahlt wird vor jedem 100-Stunden-Abschnitt. Wer Grundsicherungsgeld (Bürgergeld), Arbeitslosengeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht oder mit niedrigem Gehalt arbeitet, kann sich befreien lassen – schriftlich bei der Regionalstelle des BAMF, möglichst vor Kursbeginn. Rückwirkend gilt die Befreiung nur für den ersten Abschnitt. Und: Wer die Abschlussprüfung innerhalb von zwei Jahren besteht, bekommt die Hälfte des Beitrags zurück.
- Antrag auf Zulassung online über „Verwaltung digital“ beziehungsweise das Bundesportal stellen. Nach Angaben von ukrainianingermany.de braucht man dafür ein BundID-Konto und lädt den Aufenthaltstitel hoch.
- Vollständig einreichen: Das BAMF lehnt unvollständige Anträge ab. Für die Kostenbefreiung gehören Nachweise wie Leistungsbescheid oder Gehaltsabrechnung dazu.
- Nach der Zulassung hat die Berechtigung ein Jahr Gültigkeit. Bei einem Kursträger anmelden (Suche über BAMF-NAvI), der Kurs soll binnen sechs Wochen beginnen; der Einstufungstest ist kostenlos.
Unsere Einschätzung: Wer arbeiten will und noch kein sicheres Deutsch hat, sollte den Antrag jetzt stellen, denn bei begrenzten Mitteln ist unklar, wie lange Plätze verfügbar bleiben. Wer Bürgergeld bezieht, kann alternativ das Jobcenter fragen, ob es den Kurs in die Eingliederungsplanung aufnimmt; über Jobcenter oder Ausländerbehörde lässt sich die Berechtigung ebenfalls erhalten. Hilfe beim Ausfüllen bieten die Migrationsberatung (MBE) und die Jugendmigrationsdienste.
Quellen: BAMF: Merkblatt Zulassung, BAMF: Kosten, MiGAZIN, VADIB, Ukrainian in Germany



