Das Oberste Gericht in Russland hat die Berufung der oppositionellen Partei Jabloko gegen ihren Ausschluss von den Parlamentswahlen zurückgewiesen. Damit kann die Partei, die sich für einen sofortigen Waffenstillstand im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausspricht, nicht bei der Wahl zur Staatsduma im September antreten. Das Gericht hatte Jabloko vergangene Woche von der Wahl ausgeschlossen. Die Partei werde nach eigenen Angaben nun eine Aufsichtsbeschwerde einreichen beim Präsidium des Obersten Gerichts, teilte Jabloko mit.
Gegen Jabloko hatte die regierungstreue nationalistische Partei Rodina geklagt, die der Partei unter anderem Urheberrechtsverstöße vorwarf. Ein weiterer Vorwurf betraf die Wahlkampffinanzierung der Partei. Laut der russischen Finanzaufsicht soll Jabloko Spenden in Höhe von 16.900 Rubel (etwa 170 Euro) aus Deutschland und den USA bekommen haben.
Mit diesem Urteil wurde zum ersten Mal in der Geschichte Russlands eine bereits zugelassene Partei von der Wahl ausgeschlossen.
Auch der Vize-Parteichef Lew Schlosberg war zuletzt auf dem Radar der russischen Justiz. In einem umstrittenen Prozess wurde er zu elf Jahren und einem Monat Haft im Straflager verurteilt. Ihm wird unter anderem die Verunglimpfung der russischen Streitkräfte vorgeworfen. Seine Partei teilte mit, dass Schlosberg das Urteil anfechten werde.
Quelle: www.zeit.de



