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Justizminister wollen Sonderstatus für Spitzenpolitiker bei Beleidigungen streichen

Die Justizministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, den besonderen Schutz von Spitzenpolitikern vor Beleidigungen abzuschaffen. Kommunalpolitiker sollen dagegen weiterhin geschützt bleiben.

Justizminister wollen Sonderstatus für Spitzenpolitiker bei Beleidigungen streichen
Bild: cdn.prod.www.spiegel.de

Die Justizminister der Länder haben auf ihrer Konferenz in Hamburg einen Beschluss gefasst, der den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs reformieren soll. Die Sonderregelung für Spitzenpolitiker, die eine automatische Strafverfolgung vorsieht, soll demnach entfallen. Amts- und Mandatsträger sollen dagegen weiterhin besonders geschützt werden.

Der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU) begründete die geplante Änderung damit, dass Spitzenpolitiker eine harte Auseinandersetzung aushalten könnten und müssten. Sie seien nicht auf die automatische Strafverfolgung angewiesen, die der Paragraf bislang vorsehe. Anders sei die Lage bei Kommunalpolitikern, erklärte die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Diese engagierten sich ehrenamtlich oder neben ihrem Beruf und seien häufig unmittelbaren Anfeindungen ausgesetzt, weshalb sie besonderen Schutz vor Hass und Hetze verdienten.

Der Beschluss geht auf einen gemeinsamen Vorschlag der Justizminister aus Sachsen und Baden-Württemberg zurück. Die Konferenz selbst kann keine Gesetze ändern, sondern richtet eine Aufforderung an den Bundesgesetzgeber. Oppelt betonte, von der Justizministerkonferenz gehe ein deutlicher Appell aus, den Paragrafen auf seinen Kerngehalt zu beschränken. Nun sei der Bundestag am Zug.

Hintergrund der Debatte sind aktuelle Justizentscheidungen, etwa ein Strafbefehl des Öhringen gegen einen Facebook-Nutzer, der Kanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Paragraf 188 sieht für die Beleidigung von Politikern Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor und erlaubt der Staatsanwaltschaft, auch ohne Strafantrag zu ermitteln. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Eine Forsa-Umfrage zeigt, dass 58 Prozent der Deutschen den Straftatbestand beibehalten wollen, während 38 Prozent für eine Abschaffung sind.

Quelle: www.spiegel.de