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Kfz-Versicherung 2027: Frist am 30. November – was gilt in München

Neue Regional- und Typklassen für 2027 sind da. Wer das Auto in München angemeldet hat, zahlt bei der Haftpflicht weiter über dem Schnitt. Bis wann Wechseln geht.

Kfz-Versicherung 2027: Frist am 30. November – was gilt in München
Symbolbild: Kampus Production / Pexels

Neue Regional- und Typklassen für 2027 sind da. Wer das Auto in München angemeldet hat, zahlt bei der Haftpflicht weiter über dem Schnitt. Bis wann Wechseln geht.

Wer sein Auto in München zugelassen hat, zahlt für die Haftpflicht mehr als der Bundesschnitt – und für Vollkasko ebenfalls. Das ändert sich auch 2027 nicht grundlegend. Trotzdem lohnt jetzt ein Blick in die Police: Bis zum 30. November, einem Montag, läuft bei den meisten Verträgen die Frist, um zum Jahresende zu wechseln.

Zwei Statistiken des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) bestimmen mit, was der Beitrag im nächsten Jahr kostet. Die Regionalklassen hängen vom Zulassungsbezirk ab, die Typklassen vom Fahrzeugmodell.

Was hat sich bei Region und Modell geändert?

Die Regionalklassen 2027 gelten für 413 Zulassungsbezirke. Laut GDV rutschen rund 5,2 Millionen Autofahrer in 63 Bezirken in eine bessere Klasse, rund 4,8 Millionen in 46 Bezirken in eine schlechtere. In 304 Bezirken mit mehr als 32 Millionen Fahrern bleibt die Haftpflichtklasse gleich. Maßgeblich ist, wo das Auto zugelassen ist – also der Wohnort des Halters, nicht der Unfallort. „Wo ein Auto zugelassen ist, macht für die Schadenbilanz einen erheblichen Unterschied“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Großstädte schnitten häufig schlechter ab als ländliche Regionen.

Zur Einordnung: Die Haftpflicht hat 12 Klassen, der Bundesschnitt entspricht Klasse 6. Am teuersten ist Offenbach in Hessen (Klasse 12, rund 40 Prozent über dem Schnitt), am günstigsten der Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg (Klasse 1, rund 33 Prozent darunter). Bayern liegt bei Kasko ganz hinten: Garmisch-Partenkirchen ist bei der Vollkasko Schlusslicht (Klasse 9 von 9), der Landkreis Ostallgäu bei der Teilkasko (Klasse 16 von 16).

Für München nennt der ADAC folgende Werte: Stadt München Haftpflicht 10, Vollkasko 7, Teilkasko 6 (eine Klasse besser als zuvor); Landkreis München Haftpflicht 8, Vollkasko 7, Teilkasko 8. Wer in der Stadt gemeldet ist, liegt bei der Haftpflicht also vier Klassen über dem Bundesschnitt.

Bei den Typklassen hat der GDV rund 33.000 Fahrzeugtypen neu bewertet. Etwa 7,4 Millionen Autofahrer werden höher, rund 5,1 Millionen niedriger eingestuft; für knapp 30 Millionen (71 Prozent) bleibt die Haftpflicht-Typklasse unverändert. Das Vergleichsportal Verivox hat Beispiele durchgerechnet: Ein Jeep Wrangler 2.0 würde rund 25 Prozent teurer, ein Mini Cooper C 1.5 rund 21 Prozent günstiger. Die Einstufung erfolgt für jede Variante einer Baureihe einzeln – Ihre Klasse finden Sie über Herstellerschlüssel (HSN) und Typschlüssel (TSN) im Fahrzeugschein.

Bis wann muss die Kündigung da sein?

Bei Verträgen, die zum 1. Januar laufen, gilt in der Regel der 30. November als Stichtag. Entscheidend ist, dass die Kündigung bis dahin beim Versicherer eingegangen ist, nicht, dass sie abgeschickt wurde. Nach Angaben der Stiftung Warentest reicht eine formlose Mail mit Vertragsnummer, Kennzeichen und Vertragsende (31. Dezember); sie rät, sich den Eingang bestätigen zu lassen. Wer die Frist verpasst, bleibt ein weiteres Jahr gebunden.

Etwas anderes gilt bei einer Beitragserhöhung durch den Versicherer. Nach Paragraf 40 des Versicherungsvertragsgesetzes kann man innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen; der Versicherer muss auf dieses Recht hinweisen. Es greift nicht, wenn der Beitrag nur steigt, weil man nach einem Schaden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wurde oder in eine teurere Region gezogen ist.

Lohnt sich der Wechsel wirklich?

Das lässt sich nur im Einzelfall sagen, und eine bessere Regionalklasse garantiert keinen niedrigeren Preis: Die Versicherer dürfen die GDV-Statistik für Neuverträge sofort, für Bestandsverträge erst ab dem nächsten Versicherungsjahr nutzen, und sie sind nicht daran gebunden. Hinzu kommen Kilometerleistung, Schadenfreiheitsklasse und Selbstbeteiligung.

Unsere Einschätzung: Der Aufwand lohnt sich vor allem, wenn Sie seit Jahren beim selben Anbieter sind und nie verglichen haben. Verglichen werden sollte nur Gleiches mit Gleichem – dieselbe Schadenfreiheitsklasse, dieselbe Deckung. Die Stiftung Warentest warnt, dass ein Beitrag gleich aussehen kann, obwohl er real gestiegen ist, weil sich die eigene Schadenfreiheitsklasse verbessert hat. Und: Nur die Haftpflicht muss jeder Versicherer anbieten. Bei Teil- oder Vollkasko kann er ablehnen – den neuen Vertrag also zusagen lassen, bevor der alte gekündigt wird. Wie sich die Preise im Dezember tatsächlich entwickeln, wird sich erst bei den Angeboten der Versicherer zeigen; wir halten es für plausibel, dass der Wechselspielraum 2027 kleiner ausfällt als in den Jahren davor. Das ist eine Einschätzung, keine Zusage.

Quellen: GDV, ADAC, Gesetze im Internet, test.de, cash-online

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