Der Fall von Unionsfraktionschef Jens Spahn hat die Debatte über Leihmutterschaft neu entfacht. Nun sorgt die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf mit einem Interview, in dem sie sich für eine Legalisierung einsetzt, für Empörung – vor allem in konservativen und bürgerlichen Kreisen.
Es gebe parteiübergreifend differenzierte Stellungnahmen zur »Miet-Mutterschaft«, schreibt der frühere CDU-Parteichef und Kanzlerkandidat Armin Laschet auf X. »Etwas Plumperes als diese Antwort von Frau Brosius-Gersdorf habe ich noch nicht gelesen«. Laschet fügte seinem Post ein Zitat der Juristin hinzu, in dem diese die Haltung der Union in der Leihmutterschaftsdebatte kritisierte. Darin heißt es: »Die Position der Union zur Leihmutterschaft ist von einem Menschenbild geprägt, das nicht dem Grundgesetz entspricht.« Sie sprächen mit dem Verbot von Leihmutterschaft und Eizellspende Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.
In dem Interview mit der »Zeit« hatte Brosius-Gersdorf das geltende Leihmutterschaftsverbot in Deutschland als »paternalistisch« bezeichnet. »Man darf Frauen und insofern auch Leihmütter nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen.« Brosius-Gersdorf sagte, der Staat müsse zwar Regelungen schaffen, die sicherstellten, dass Frauen über die Risiken einer Leihmutterschaft aufgeklärt würden. »Wenn sie sich dann aber trotzdem freiwillig dafür entscheiden, darf der Gesetzgeber ihnen das nicht verbieten.« Das gelte schließlich auch in anderen Bereichen: Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, ein Recht auf Rauchen und Alkoholtrinken, auf Hochrisikosport. »Deswegen sehe ich gute Gründe dafür, die Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren«, sagte die Juristin.
FDP-Politikerin Linda Teuteberg kommentierte diese Passage knapp auf X: »Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich«, schrieb sie über das Zitat.
Im vergangenen Jahr war die geplante Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin auch am Widerstand der Union gescheitert. CDU und CSU hatten zuvor erhebliche Vorbehalte geäußert. Brosius-Gersdorf war unter anderem wegen Positionen zum Abtreibungsrecht in sozialen Medien angegriffen worden. Nach wochenlangem Streit in der Koalition wurde die Wahl abgesagt. Brosius-Gersdorf verzichtete schließlich auf ihre Kandidatur. Laschet verwies darauf nun mit dem Satz: »Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht.«
In der Debatte werden jedoch auch andere Stimmen laut. So fordert der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, eine offene gesellschaftliche Debatte über die Leihmutterschaft. »Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben«, sagte der Rechtswissenschaftler im Deutschlandfunk. »Man sollte diese Debatte führen, und man muss halt dann überlegen, welche Güter sich da gegenüberstehen.«
Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann fordert eine neue Auseinandersetzung mit Themen der Reproduktionsmedizin.
Eine Leihmutter in den USA hatte Jens Spahns Sohn Georg zur Welt gebracht. Damit umgingen der CDU-Politiker und sein Partner ein in Deutschland geltendes Verbot, das Spahn in der CDU mitgetragen hatte. In der Union brach ein Sturm der Entrüstung los, am Samstag trat Spahn zurück.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels wurde die Verfassungsrechtlerin Brosius-Gersdorf fälschlicherweise als Richterin bezeichnet. Wir haben den Fehler korrigiert.
Quelle: www.spiegel.de



