Das Berufungsgericht bestätigte die Verurteilung wegen Veruntreuung von EU-Geldern, verkürzte aber die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter. Damit bleibt Le Pen der Weg zur Präsidentschaftskandidatur 2027 theoretisch offen. Die 57-Jährige hatte einen Wahlkampf mit Fußfessel zuvor ausgeschlossen; ob sie bei dieser Haltung bleibt, ist noch unklar.
Der Prozess in Paris drehte sich um den Vorwurf, dass Abgeordnete von Le Pens Partei zwischen 2004 und 2016 EU-Gelder für parlamentarische Assistenten zweckentfremdet haben sollen. Diese hätten demnach zumindest teilweise für die Partei Front National (heute Rassemblement National) gearbeitet. Le Pen wies die Verantwortung vor Gericht von sich.
Die französische Präsidentschaftswahl findet am 18. April und 2. Mai 2027 in zwei Runden statt. Emmanuel Macron darf nach zwei Amtszeiten nicht erneut antreten. Umfragen zufolge haben die Rechtsnationalen gute Chancen, in die Stichwahl einzuziehen.
Quelle: www.spiegel.de



