Die Bundesregierung musste sich in dieser Woche den kritischen Fragen der Opposition stellen – und die Regierungsparteien schwiegen dazu. In der regulären Fragestunde des Deutschen Bundestags am 18. März 2026 richteten ausschließlich Abgeordnete der Oppositionsfraktionen ihre Anfragen an die Ministerien. Die Regierungskoalition aus Union und SPD reichte dagegen keine einzige schriftliche Frage ein.
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Bundesregierung
Insgesamt beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang 60 vorab eingereichte Fragen. Die Grünen zeigten sich mit 25 Anfragen am aktivsten, dicht gefolgt von der AfD mit 23 Fragen. Die Linke stellte zwölf Fragen. Diese Verteilung zeigt deutlich: Die parlamentarische Kontrollfunktion wird aktuell fast vollständig von den Oppositionsbänken wahrgenommen.
Besonders im Fokus stand das Bundesministerium für Verkehr, das sich mit 20 Fragen auseinandersetzen musste. Der thüringische AfD-Abgeordnete Stefan Schröder erkundigte sich dort nach konkreten Maßnahmen gegen den „Sanierungsstau“ bei der Verkehrsinfrastruktur. Das Bundesinnenministerium musste neun Fragen beantworten, das Wirtschaftsministerium sechs.
Auch internationale Themen spielten eine Rolle. Die nordrhein-westfälische Linken-Abgeordnete Lea Reisner wollte vom Auswärtigen Amt wissen, welche Überflugrechte die Bundesregierung den USA seit Beginn der Angriffe auf den Iran erteilt hat – und auf welcher völkerrechtlichen Grundlage diese Entscheidung beruht. Fünf Fragen gingen an das Außenministerium.
Weitere fünf Anfragen richteten sich an das Bundesumweltministerium und das Digitalministerium. Das Gesundheitsministerium, das Bauministerium und das Justizministerium mussten sich jeweils mit zwei Fragen befassen. Nur je eine Frage erhielten das Landwirtschaftsministerium, das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium und das Arbeitsministerium.
Beim Finanzministerium erkundigte sich der brandenburgische Grünen-Abgeordnete Michael Kellner, ob die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD angedachte Stromsteuersenkung angesichts der Energiepreiskrise nun umgesetzt werde. Diese Frage trifft einen neuralgischen Punkt der aktuellen Regierungspolitik.
Das Verfahren der Fragestunde ermöglicht es jedem Abgeordneten, bis zu zwei Fragen vorab einzureichen. Nach der Beantwortung durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder Bundesminister können sowohl der Fragesteller als auch andere Abgeordnete Zusatzfragen stellen. Bleibt dafür keine Zeit, werden offene Fragen schriftlich beantwortet.
Die auffällige Zurückhaltung der Regierungsfraktionen wirft Fragen auf. In einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie dient die Fragestunde nicht nur der Opposition zur Kontrolle, sondern auch den Regierungsabgeordneten, um Themen zu setzen und Regierungsarbeit zu begleiten. Dass Union und SPD diese Möglichkeit nicht nutzten, könnte auf interne Abstimmungsprozesse oder strategische Überlegungen hinweisen.
Die Schwerpunkte der Fragen zeigen, wo die Opposition Handlungsbedarf sieht: Verkehrsinfrastruktur, Energiepolitik und internationale Verwicklungen stehen ganz oben auf der Agenda. Die Bundesregierung muss nun nicht nur Antworten liefern, sondern sich auch dem Vorwurf stellen, dass die regierungstragenden Fraktionen ihr Kontrollrecht nicht aktiv wahrnehmen.
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob die schriftlichen Antworten der Ministerien die kritischen Punkte der Opposition ausräumen können. Die nächste Fragestunde wird dann zeigen, ob sich das Muster wiederholt – oder ob die Regierungsfraktionen ihre parlamentarischen Rechte wieder stärker nutzen.



