Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) äußert scharfe Kritik am aktuellen Entwurf des Medizinregistergesetzes. Laut DPNW könnte dieser Entwurf die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten ohne aktive Zustimmung der Betroffenen ermöglichen. Dies würde die „Beibehaltung echter informierter Einwilligungen“ gefährden und den Trend zu Widerspruchslösungen wie bei der elektronischen Patientenakte (ePA) verstärken.
„Viele Bürger verstehen schon heute kaum noch, welche Gesundheitsdaten wo gespeichert, verknüpft oder ausgewertet werden“, erklärte das DPNW. Die Organisation betont, dass bei psychotherapeutischen Daten eine bloße Widerspruchslösung nicht ausreiche, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
Der Entwurf gehe „weit über klassische Forschungsregister hinaus“ und schaffe die Grundlage für eine umfassendere Zusammenführung und Auswertung sensibler Gesundheitsdaten. In psychotherapeutischen Behandlungen werden häufig intime Themen wie Traumatisierungen und familiäre Konflikte angesprochen, was das Vertrauen zwischen Patienten und Behandlern gefährden könnte.
Susanne Berwanger, Vizepräsidentin des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, warnte, dass eine Auflockerung der Schweigepflicht dazu führen könnte, dass Erkrankte einer Behandlung kritischer gegenüberstehen. Dies könnte die Chancen auf Hilfe für psychisch erkrankte Menschen verringern.
Das DPNW fordert daher, dass psychotherapeutische Daten nicht registerübergreifend verknüpft werden können. Kritiker sehen in den geplanten Änderungen eine gesundheitspolitische Entwicklung hin zu einer immer weitergehenden Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Qualitätssicherung.



