Ein einziger Halbsatz im Bundesgesetzblatt macht aus einer Steuererhöhung zum Jahreswechsel eine Erhöhung ab Mittwoch: Das Bundesfinanzministerium hat die Änderung des Tabaksteuergesetzes mit dem Inkrafttreten „am Tag nach der Verkündung“ veröffentlicht. Nach dem Wortlaut würden die höheren Sätze damit ab dem 21. Oktober 2026 gelten, nicht wie geplant ab dem 1. Januar 2027. Das Ministerium räumt einen „technischen Fehler“ ein.
Ein Ministeriumssprecher sagte der dpa, der „klare Wille“ von Gesetzgeber und Ministerium sei der 1. Januar 2027. Man habe eine Korrektur eingeleitet und die Generalzolldirektion, die die Steuer verwaltet, informiert. Fabriken dürften trotz des Fehlers weiter ausliefern, Zigaretten, die bereits im Handel sind, dürften weiterverkauft werden. Nach Informationen von BILD, über die Hasepost berichtet, war der Fehler weder im Ministerium noch in Bundestag und Bundesrat aufgefallen – erst eine Presseanfrage brachte ihn ans Licht.
Warum ein Rundschreiben kein Gesetz ändert
Juristisch ist die Lage unbequem. Eine Verwaltungsanweisung kann grundsätzlich kein Gesetz ändern, schreibt Hasepost-Herausgeber Heiko Pohlmann. Ob der Zoll die höheren Sätze tatsächlich nicht durchsetzt und ob später Steuer nachgefordert werden könnte, hängt vom genauen Wortlaut der verkündeten Fassung ab. Für Raucher an der Supermarktkasse ändert sich vorerst nichts: Bereits versteuerte Ware im Regal ist von einer späteren Erhöhung nicht betroffen, und Hersteller müssten die Mehrbelastung erst beim Entnehmen aus dem Steuerlager tragen.
Anders sieht es bei den Herstellern aus. Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) sagte der dpa, es gebe noch keine neuen Steuerzeichen, die Produktion müsste daher sofort stoppen, wenn das Gesetz buchstäblich angewendet würde. Er sei erleichtert, dass es dazu wohl nicht komme, nannte die Lage aber unangenehm: Produziert werde, obwohl das Gesetz es scheinbar verbiete. Den Fehler bezeichnete er als „Dilettantismus“. Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) sieht darin ein Zeichen, dass das Gesetz schlecht gemacht sei.
Was eigentlich beschlossen wurde
Die Reform ist bereits mehrfach verändert worden. Nach Angaben des Bundestags sollen die Steuersätze ab 2027 über vier Jahre schrittweise steigen; die Koalition hob die Sätze für Ersatzstoffe und Feinschnitt leicht an und senkte Spitzenbelastungen bei Zigarren und Pfeifentabak, deren neue Sätze ab dem 1. März 2027 gelten. Für 2027 erwartet der Bund rund 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen, für 2030 etwa 4,46 Milliarden. Union und SPD stimmten im Finanzausschuss dafür, AfD, Grüne und Linke dagegen. Eine Packung mit 20 Zigaretten könnte laut dpa um etwa vier Euro auf 11,78 Euro steigen; frühere Entwurfsfassungen nannten niedrigere Preise (für 2030 rund 11,36 Euro) – die Zahlen hängen von Annahmen zur Preisgestaltung der Hersteller ab.
Unsere Einschätzung: Am wahrscheinlichsten bleibt es beim 1. Januar 2027 – entweder über eine berichtigte Bekanntmachung oder ein kurzes Korrekturgesetz, das der Bundestag rasch beschließen könnte. Unsicher ist, wie sauber sich die wenigen Tage dazwischen abwickeln lassen; Rechtsstreit um Nachforderungen können wir nicht ausschließen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt bis dahin: Der Preis an der Kasse folgt dem Hersteller, nicht dem Gesetzblatt, und der Stichtag 1. Januar ist politisch unstrittig.
Zuvor berichtet: Bundestag entscheidet über höhere Tabaksteuer (Stand: 20.10.2026, 19 Uhr).
Quellen: Bundestag (hib), dpa / Westfalen-Blatt, Hasepost (nach BILD), Retail News



