Wer in Deutschland lebt und einen ukrainischen Führerschein besitzt, kann ihn seit dem 18. August 2026 ohne Theorie- und Praxisprüfung in einen deutschen umschreiben lassen. Die Ukraine steht seit diesem Tag in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung, der Liste der Staaten mit vereinfachter Umschreibung. Die Änderungsverordnung wurde am 12. August 2026 ausgefertigt und am 17. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2026 I Nr. 236, federführend das Bundesverkehrsministerium).
Vorher war das anders: Ein Drittstaaten-Führerschein gilt nach der Wohnsitznahme grundsätzlich sechs Monate, danach braucht man einen deutschen. Für Menschen mit vorübergehendem Schutz galt wegen des Krieges eine Ausnahme, aber ein Weg ohne Prüfungen fehlte. Schon 2022 forderten FREIE WÄHLER und CSU im Bayerischen Landtag (Drucksache 18/22473 vom 27. April 2022), Ukraine in die Anlage 11 aufzunehmen. Im Juli 2026 stand das Vorhaben als Drucksache 318/26 auf der Tagesordnung des Bundesrats.
Muss ich jetzt sofort umschreiben?
Nein. Solange der vorübergehende Schutz gilt, bleibt der ukrainische Führerschein in Deutschland gültig, ohne Umschreibung. Nach Angaben der Stadt Wiesbaden läuft der Schutz derzeit bis zum 4. März 2028; Mülheim an der Ruhr verweist auf den EU-Durchführungsbeschluss 2026/1912 vom 30. Juli 2026. Laut ADAC gibt es keine Antragsfrist. Dauerhaft in Deutschland bleiben und nach Ende des Schutzes fahren dürfen Sie aber nur mit deutschem Führerschein. Für alle, die bleiben wollen, ist der prüfungsfreie Weg jetzt der günstigste: Sie sparen Fahrschule und beide Prüfungen. Das ist unsere Einschätzung, keine Behördenaussage.
Umschrieben werden die Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Für die Lkw- und Bus-Klassen (C und D) verlangen die Ämter zusätzlich ein ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV) und einen Sehtest (Anlage 6 FeV). Wer in der Ukraine C oder D ohne B gemacht hat, muss für Klasse B die Theorie- und Praxisprüfung ablegen, denn ohne B gibt es in Deutschland kein C oder D.
So läuft es in München ab
Zuständig ist die Führerscheinstelle am Wohnort. In München sitzt sie in der Garmischer Straße 19–21 (81373), Zutritt nur mit Termin über das Buchungssystem der Stadt, Telefon +49 89 233-96090. Die Stadt nennt für die Umschreibung ohne Prüfung eine Gebühr von 37,50 Euro, bei Fahrerlaubnis auf Probe 38,30 Euro. Die Bearbeitung dauert bis zu 14 Wochen, weil die Bundesdruckerei die Karte fertigt. Den alten Führerschein geben Sie bei der Übergabe der neuen Karte ab.
Mitbringen sollten Sie:
- Personalausweis oder Pass und, bei ausländischem Pass, den elektronischen Aufenthaltstitel
- ein aktuelles biometrisches Foto (nach Mülheim nur Papierfoto oder Foto aus dem Bürgeramt-Automaten)
- den ukrainischen Original-Führerschein; eine Übersetzung brauchen Sie nach Mülheim nur beim alten Papierführerschein
- eine erweiterte Meldebescheinigung mit dem Datum der ersten Anmeldung in Deutschland
- bei nur vorübergehendem Aufenthalt im Ausstellungsstaat: Nachweis von mindestens 185 Tagen Wohnsitz dort zum Zeitpunkt der Ausstellung
Gebühren und Details unterscheiden sich von Stadt zu Stadt: Mülheim nennt 43,90 Euro, München 37,50 Euro. Das Münchner Merkblatt beschreibt außerdem noch allgemein die Regeln für Staaten außerhalb der Anlage 11. Wiesbaden weist darauf hin, dass einzelne Fälle noch mit höheren Behörden abgestimmt werden müssen und sich dadurch verzögern können. Rufen Sie deshalb vor dem Termin kurz an und fragen Sie, ob Ihr Fall schon nach der neuen Regel bearbeitet wird. Fragen Sie auch, ob Sie während der Bearbeitung weiter fahren dürfen; dazu fanden wir keine einheitliche Auskunft. Wiesbaden verlangt zudem, dass der Führerschein vor der Einreise ausgestellt wurde.
Ein Widerspruch in den Quellen: Einzelne Medien nennen als Ende den 4. März 2027, die Städte Wiesbaden und Mülheim nennen 2028. Wir folgen den Städten.
Quellen: Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 236, Stadt Mülheim an der Ruhr, Landeshauptstadt München, Stadt Wiesbaden, ADAC



