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Verfassungszweifel an neuem Heizgesetz der schwarz-roten Koalition

Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen das geplante neue Heizgesetz der schwarz-roten Koalition geäußert. Das geht aus einem Gutachten hervor, über das der „Spiegel“ zuerst berichtete.

Verfassungszweifel an neuem Heizgesetz der schwarz-roten Koalition
Bild: tagesspiegel.de

Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben in einem Gutachten verfassungsrechtliche Zweifel am geplanten neuen Heizgesetz der schwarz-roten Koalition geäußert. Wie der „Spiegel“ berichtet, heißt es in dem Gutachten, es bestünden „verfassungsrechtliche Zweifel“, insbesondere ob die Neuregelung der Heizungsemissionen Reduktionslasten unverhältnismäßig in die Zukunft verschiebe. Offen sei, wie das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel bewerten würde.

Der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner, der das Gutachten angefragt hatte, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich zweifelhaft.“ Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sei das offensichtlich egal. „Aber die Abgeordneten der Fraktionen von Union und SPD sollten nochmal in sich gehen, denn ihnen droht eine Blamage vor dem Bundesverfassungsgericht.“ Auch Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe hatten den Gesetzentwurf als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ bezeichnet.

Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes, oft „Heizungsgesetz“ genannt, kippen. Die 65-Prozent-Regelung, wonach jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll entfallen. Künftig sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, wenn sie schrittweise CO2-neutrale Brennstoffe nutzen. Die Linke-Fraktion prüft eine Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, um die Neuregelungen zu stoppen.

Quelle: www.tagesspiegel.de