Stand: 16. Oktober 2026. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2027 voraussichtlich bei 2,9 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt der GKV-Schätzerkreis, dessen Prognose das Bundesamt für Soziale Sicherung am 14. Oktober veröffentlicht hat. Zuletzt war ohne Gegenmaßnahmen von bis zu 3,8 Prozent die Rede gewesen.
Die Kassen sollen 2027 rund 378 Milliarden Euro ausgeben, nach etwa 370 Milliarden in diesem Jahr. Das wäre ein Plus von weniger als drei Prozent – nach knapp acht Prozent jährlich in den Jahren 2024 und 2025 und etwa sieben Prozent 2026. Das im Sommer beschlossene Spargesetz soll die Kassen laut Gesundheitsministerium um bis zu 15 Milliarden Euro entlasten. Den Einnahmen des Gesundheitsfonds von 320,7 Milliarden Euro steht damit weiterhin eine große Lücke gegenüber, die die Zusatzbeiträge schließen.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sprach von einem Erfolg: „Wir haben unser Ziel erreicht. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bleibt im kommenden Jahr stabil.“ Zugleich sagte er: „Wir müssen die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung lösen.“ Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e. V., forderte, tiefgreifende Strukturreformen jetzt zügig anzugehen. Der Verband der Ersatzkassen bezweifelt, dass die geplanten Einsparungen ausreichen.
Für den eigenen Geldbeutel sagt die 2,9 allerdings wenig. Sie ist eine Rechengröße, keine Obergrenze. Tatsächlich zahlen Versicherte derzeit im Schnitt etwa 3,1 Prozent, die Spanne reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent. Bei 3.000 Euro brutto macht der Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse für Arbeitnehmer rund 33 Euro im Monat aus, also knapp 400 Euro im Jahr (Rechenbeispiel der Redaktion; den gleichen Betrag trägt der Arbeitgeber). Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner sind in der Regel beitragsfrei mitversichert und wechseln mit.
Die nächsten Termine:
- Bis 1. November: Das Gesundheitsministerium legt den offiziellen Durchschnittssatz fest.
- November und Dezember: Die einzelnen Kassen beschließen ihre Sätze für 2027.
- Erhöht Ihre Kasse zum 1. Januar, können Sie bis 31. Januar 2027 sonderkündigen. Die Mitgliedschaft endet dann Ende März, die neue Kasse gilt ab 1. April.
Unsere Einschätzung, mit der gebotenen Vorsicht: Ein stabiler Durchschnitt bedeutet nicht, dass alle Kassen stillhalten. Da viele schon heute über 2,9 Prozent liegen und Reserven aufbauen, dürfte ein Teil von ihnen zum Jahreswechsel erhöhen, andere senken. Seit Ende Juli müssen Kassen Mitglieder nicht mehr schriftlich über Erhöhungen informieren – wer sparen will, sollte im Dezember die Sätze selbst vergleichen. Wer mehr als 5.812,50 Euro im Monat verdient, zahlt zudem 2027 trotz gleichen Satzes mehr: Die Beitragsbemessungsgrenze soll auf 6.375 Euro steigen (Kabinettsbeschluss vom 7. Oktober, Bundesrat steht aus).
Zuvor berichtet: Zusatzbeitrag 2027: Bis wann Sie die Kasse wechseln können.
Quellen: Bundesamt für Soziale Sicherung, Deutsche Handwerks-Zeitung, epd/evangelisch.de, Stuttgarter Zeitung



