Stefanie Hubig, die Bundesjustizministerin, sieht gute Gründe für eine gesetzliche Regelung, die sexuelle Handlungen ohne aktive Zustimmung als strafbar einstuft. In einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte sie, dass nur einvernehmliche sexuelle Handlungen nicht strafbar sein sollten. Diese Regelung könnte eine Weiterentwicklung der bestehenden „Nein heißt Nein“-Regelung darstellen, die vor zehn Jahren in Kraft trat.
Die Grünen (Bündnis 90/Die Grünen) hatten im April einen Vorstoß zur Einführung einer „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung gemacht. Hubig betonte, dass sie mit dem Koalitionspartner einig sei, einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Union (EU) zu unterstützen, der sich auf Jugendliche konzentriert. „Das ist schon ein großer Fortschritt“, sagte sie.
Zusätzlich drängt Hubig auf eine Reform im Scheidungsrecht. Sie möchte, dass das Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt nicht mehr eingehalten werden muss, da das derzeit geltende Recht für betroffene Frauen schwer zumutbar sei. Hubig plant, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Frauen besser vor Gewalt schützen soll.
Ein weiterer Aspekt ihrer Reformpläne betrifft familiengerichtliche Verfahren. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sollen die Möglichkeit haben, den Ort des Gerichtsverfahrens selbst zu wählen. Dies soll verhindern, dass der Ex-Partner ihren aktuellen Wohnort aufspüren kann. Hubig kündigte an, dass sie in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werde.
Hubig forderte zudem, dass Familiengerichte bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt genauer hinschauen und geeignete Schritte anordnen müssen. In Fällen von häuslicher Gewalt sollen die Gerichte nicht mehr auf ein Einvernehmen beider Seiten hinwirken müssen.



