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Vierstellige Ablösesummen für Wohnungsinventar: Was erlaubt ist

Mieter müssen beim Einzug oft vierstellige Beträge für die Übernahme von Einbauküche und Mobiliar zahlen. Wie der Tagesspiegel berichtet, sind solche Zahlungen grundsätzlich zulässig, aber an Regeln gebunden.

Vierstellige Ablösesummen für Wohnungsinventar: Was erlaubt ist
Bild: tagesspiegel.de

Die Freude über die neue Wohnung wird oft getrübt, wenn der Vormieter eine Ablösesumme für Einbauküche, Fußböden und Mobiliar verlangt. Laut Tagesspiegel kommen so schnell vierstellige Euro-Beträge zu Kaution und Umzugskosten hinzu.

Grundsätzlich sind solche Zahlungen erlaubt, unterliegen jedoch klaren Regeln. Der Preis muss dem Zeitwert entsprechen, eine Überteuerung ist nicht zulässig. Mieter sollten vor der Unterschrift prüfen, ob die geforderten Summen angemessen sind.

Quelle: www.tagesspiegel.de