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Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plädiert für eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigung von fünf auf 20 Jahre. Zudem spricht sie sich für das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht aus.

Hubig will Verjährungsfrist bei Vergewaltigung auf 20 Jahre verlängern
Bild: abendzeitung-muenchen.de

Wie die Abendzeitung München berichtet, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Eine 5-jährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz. Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre – so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch.“ Die SPD-Politikerin kündigte an, die Regelung „so bald wie möglich“ anpassen zu wollen.

Unterstützung kommt vom stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU). Er sagte der Rheinischen Post: „Wer eine Vergewaltigung erlebt hat, braucht oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage ist, den Schritt zur Anzeige zu gehen.“ Eine längere Verjährungsfrist gebe Betroffenen den nötigen Raum. Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts hin zu einem „Nur-Ja-heißt-Ja“-Prinzip lehnt Krings jedoch ab – mit Verweis auf Beweisprobleme.

Hubig verwies auf andere europäische Staaten wie Spanien, Frankreich und Schweden, die das Konsensprinzip bereits eingeführt haben. In Deutschland gilt seit November 2016 das Prinzip „Nein heißt Nein“. Die Reform sei ein wichtiger Schritt gewesen, so Hubig. „Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt.“

Quelle: Stadt München