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Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur EU-KI-Verordnung vor

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen KI-Verordnung vorgelegt. Ziel ist ein innovationsfreundlicher und verlässlicher Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz in Deutschland.

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur EU-KI-Verordnung vor
Bild: Bundesregierung

Wie die Bundesregierung mitteilt, setzt der Entwurf die Vorgaben der EU-KI-Verordnung vom Juni 2024 um. Diese schafft einen unionsweit einheitlichen Rahmen für Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen. Ziel ist es, Innovationen zu fördern, Grundrechte zu schützen und Vertrauen in die Technologie zu stärken.

Der Gesetzentwurf legt fest, welche nationalen Behörden des Bundes und der Länder künftig für Marktüberwachung und Notifizierung von KI-Systemen zuständig sind. Dabei greift die Regierung auf bestehende Strukturen zurück, um Doppelarbeit zu vermeiden und vorhandene Fachkompetenz zu nutzen. Unternehmen sollen klare Ansprechpartner erhalten.

Kernelement ist die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur. Sie wird ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum aufbauen, das KI-Expertise bündelt und anderen Behörden sowie Unternehmen zur Verfügung stellt. Zudem soll die Behörde mindestens ein KI-Reallabor einrichten, in dem innovative KI-Systeme getestet werden können.

EuroPulse berichtete am 12. Juni 2026 über die Kritik der Nordländer am neuen Heizungsgesetz der Bundesregierung (https://europulse.today/heizungsgesetz-nordlaender-kritik-bundesrat/).

Quelle: Bundesregierung