Die Reform erlaubt Apotheken unter anderem neue Leistungen zur Vorbeugung und Früherkennung, etwa für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Raucherentwöhnung. Neben Grippe- und Corona-Impfungen sollen alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen möglich sein, zum Beispiel gegen Tetanus.
Erlaubt werden auch Blutabnahmen, um etwa die Wirkung von Medikamenten zu kontrollieren. Zudem dürfen Apotheken künftig ohne ärztliche Verordnung Arzneimittel ausgeben, wenn es sich um seit längerem eingenommene Medikamente handelt und ein Therapieaufschub nicht möglich ist. Erlaubt ist dann die einmalige Abgabe der kleinsten Packung gegen Selbstzahlung.
Der Bundestag hatte die Reform bereits verabschiedet. Die Meldung basiert auf einer dpa-Mitteilung, die von der Abendzeitung München veröffentlicht wurde.
Quelle: Stadt München



