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Bundesrat billigt Fußfessel für Gewalttäter

Der Bundesrat hat die Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt. Gerichte können Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten.

Bundesrat billigt Fußfessel für Gewalttäter
Bild: img.zeit.de

Wie die Zeit berichtet, hat der Bundesrat die Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt. Damit können Gerichte potenzielle Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Die Maßnahme soll vor allem Opfer häuslicher Gewalt besser schützen.

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können. Auch der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen wird erhöht. Familiengerichte können künftig Auskünfte aus dem Waffenregister zur Gefährdungsanalyse einholen.

„Der Staat steht auf der Seite der Menschen, die Gewalt erfahren mussten“, sagte die rheinland-pfälzische Justizministerin Herbertine Hubig (SPD) laut Zeit. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede betonte die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen wie ausreichend finanzierte Frauenhäuser und spezialisierte Beratungsstellen. Die Frauenhauskoordinierung warnte, die Fußfessel ersetze kein umfassendes Risikomanagement.

Quelle: www.zeit.de