Wie die FAZ berichtet, hat die Polizei erfolgreich Beschwerde gegen eine ablehnende Gerichtsentscheidung eingelegt. Ein Gericht bestätigte die Notwendigkeit der Observation „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr“, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Maßnahmen machten die Beamten keine Angaben.
Christian B. war im September aus einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen entlassen worden, nachdem er eine siebenjährige Haftstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung verbüßt hatte. Er wohnt inzwischen in einer städtischen Unterkunft in Kiel. Ein Gerichtsgutachter sieht bei ihm eine große Gefahr für weitere Straftaten. Im Rahmen der Führungsaufsicht trägt er eine elektronische Fußfessel.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall der 2007 aus einer Ferienwohnung in Portugal verschwundenen Maddie ein. Eine Anklage wurde bisher nicht erhoben.
Quelle: www.faz.net



