Das angerufene US-Bundesbezirksgericht wies die Klage zum zweiten Mal zurück. Grund: Bereits die Vorwürfe in SpaceX‘ Anbringen seien unzureichend, sodass nicht geprüft werden müsse, ob sie zutreffen. Zudem lehnte das Gericht den Antrag von SpaceX ab, die Klage in einem halben Jahr überarbeitet einreichen zu dürfen.
Das Verfahren war im September 2025 vom KI-Betreiber xAI angestrengt worden, der inzwischen zu SpaceX gehört. Firmenchef Elon Musk stört sich daran, dass Mitbewerber OpenAI Personal abgeworben habe. Konkret soll der KI-Experte Xuechen Li Geschäftsgeheimnisse von xAI zu OpenAI mitgenommen haben. Eine separate Klage gegen Li sowie eine Untersuchung des FBI laufen parallel.
Das Gericht hielt fest, dass aus einer Routinefrage im Vorstellungsgespräch nicht abgeleitet werden könne, dass OpenAI Li zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen angestiftet habe. Auch der Vermerk „confidential material“ auf einer Präsentationsfolie reiche nicht aus, um zu belegen, dass OpenAI wissentlich Geschäftsgeheimnisse erhalten habe. Selbst wenn SpaceX nachweisen könnte, dass OpenAI wusste, dass Li unrechtmäßig an Geheimnisse gelangt sei, wäre daran nichts auszusetzen – aktiver Erwerb, Ausnutzung oder Weitergabe an Dritte, die die Klageschrift nicht erhebt, seien verboten.
Quelle: www.heise.de



