Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, zahlen Mieter in Betriebskosten in der Regel als monatliche Vorauszahlung. Die Höhe dieses Betrags ist nicht willkürlich festlegbar: Vermieter müssen sich an bestimmte Regeln halten, die nicht jedem Vermieter bekannt sind. Eine zu hohe Vorauszahlung kann potenzielle Mieter davon abhalten, einen Mietvertrag zu unterschreiben.
Der römische Philosoph Seneca empfahl bereits vor rund 2000 Jahren, nichts im Übermaß zu betreiben – ein Grundsatz, der sich auch auf das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter anwenden lässt. Die Vorauszahlung sollte angemessen sein, um beide Seiten nicht zu belasten. Eine gesetzliche Untergrenze für die Vorauszahlung gibt es laut der Kolumne nicht, wohl aber eine Obergrenze: Die Vorauszahlung darf nicht unverhältnismäßig hoch sein.
Mieter sollten ihre Betriebskostenabrechnung regelmäßig prüfen und bei Unstimmigkeiten Widerspruch einlegen. Bei einer dauerhaft zu hohen Vorauszahlung können sie eine Anpassung verlangen. Vermieter sind verpflichtet, die Vorauszahlung auf Basis der tatsächlichen Kosten zu berechnen und bei Bedarf anzupassen.
Quelle: www.sueddeutsche.de



