Wie die FAZ berichtet, kam es am 31. März 1950 im Bundestag zu einer ungewöhnlichen Allianz: Der FDP-Abgeordnete und Maschinenfabrik-Inhaber Hans Albrecht Freiherr von Rechenberg und der KPD-Abgeordnete Heinz Renner sprachen sich beide gegen die geplanten Diäten aus. Rechenberg warnte, die Höhe gefährde die „Zuneigung zur deutschen Demokratie“. Renner hielt die Bezüge „an der allgemeinen Not des Volkes gemessen“ für zu hoch und spottete über den „Millionär, der Bescheidenheit predigt“. Das Protokoll vermerkte daraufhin „Händeklatschen auf allen Seiten des Hauses“ – ein seltener Moment der Einigkeit.
Das Gesetz wurde dennoch mit breiter Mehrheit verabschiedet. Abgeordnete erhielt fortan 600 Mark Aufwandsentschädigung, 200 Mark Unkostenersatz und 30 Mark pro Sitzungstag. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 48 lediglich vor, dass die Diäten „angemessen“ sein und die Unabhängigkeit sichern müssen. 1975 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein Bundestagsmandat kein Ehrenamt ist. In diesem Jahr verzichten die Abgeordneten auf eine Erhöhung ihrer Bezüge.
Quelle: www.faz.net



