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Bundesrichter stoppt Ermittlungen gegen Trump-Gegner in Minnesota

Ein Bundesrichter hat Ermittlungen der Trump-Regierung gegen Politiker in Minnesota gestoppt. Der Richter wirft der Regierung vor, diese Ermittlungen zur Einschüchterung eingesetzt zu haben.

Bundesrichter stoppt Ermittlungen gegen Trump-Gegner in Minnesota
Bild: tagesspiegel.de

Ein Bundesrichter hat die Ermittlungen der US-Regierung gegen den Gouverneur von Minnesota, Tim Walz, und andere demokratische Amtsträger gestoppt. Richter Patrick Schiltz erklärte in einem am Montag (Ortszeit) veröffentlichten Beschluss, die Vorladungen seien aus verfassungswidrigen Gründen erlassen worden und hätten der Einschüchterung gedient.

Schiltz warf der Trump-Regierung vor, Politiker in Minnesota unter Druck gesetzt zu haben, um sie zur Unterstützung der Bundesregierung bei der Durchsetzung des Einwanderungsrechts zu zwingen. Die Vorladungen seien rechtlich ungültig, da sie nicht auf einer plausiblen Begründung beruhten.

Das US-Justizministerium hatte im Januar Vorladungen an Walz, Generalstaatsanwalt Keith Ellison und den Bürgermeister von Minneapolis, Jacob Frey, verschickt. Diese Ermittlungen wurden als Reaktion auf Proteste gegen Trumps harte Migrationspolitik und umstrittene Razzien gegen Migranten in Minnesota eingeleitet.

Walz, der als prominenter Gegner von Trump gilt, bezeichnete die großangelegte Einwanderungsoperation, die Ende 2025 und Anfang 2026 stattfand, als „Kampagne organisierter Brutalität“. Er kündigte an, dass Minnesota mutmaßliche Übergriffe von Bundesbeamten selbst untersuchen werde.

Ellison äußerte sich nach der Entscheidung des Richters und bezeichnete sie als seltenen und deutlichen Schritt des Gerichts. Walz nannte die Entscheidung einen Sieg für Rechtsstaat und Demokratie.

Die Vorladungen seien mit dem „vorherrschenden Zweck“ erlassen worden, Verantwortliche in Minnesota zu schikanieren und Vergeltung zu üben, weil sie sich nicht an die Vorgaben der Bundesregierung gehalten hätten. Schiltz stellte fest, dass die Beweise für die verfassungswidrigen Gründe „erdrückend“ seien.

Quelle: www.tagesspiegel.de