Die Einigung folgt dem Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“. Künftig soll der Bund 80 Prozent der Mehrkosten übernehmen, wenn neue oder geänderte Leistungsgesetze Länder und Kommunen zusammen mit mehr als 200 Millionen Euro belasten. Das sagte Lies nach den Beratungen. Die Neuregelung tritt am 1. September in Kraft.
Rheinland-Pfalz‘ Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) bezifferte das Entlastungspotenzial für die Kommunen bereits 2027 auf drei Milliarden Euro – mit steigender Tendenz. „Wir reden dann schon im nächsten Jahr über ein Entlastungspotenzial bei den Kommunen von drei Milliarden und das ist anwachsend über die nächsten Jahre“, sagte er. Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.
Hintergrund der Reform sind stark gestiegene Sozialausgaben der Kommunen, etwa für Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und das Teilhabegesetz. Kommunale Spitzenverbände hatten gewarnt, die Haushalte vieler Städte und Gemeinden kollabierten – das zweite Jahr in Folge mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro. Steuergesetze sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Quelle: www.zeit.de



