Der Verein Sterbehilfe prüft Schadenersatz gegen die Erben seines Mitgründers Roger Kusch. Auf einer Generalversammlung in Hamburg stimmte die große Mehrheit der anwesenden Mitglieder dafür, den Vereinsvorstand um Kusch nicht zu entlasten. Aus Sicht des neuen Vereins-Vorstandes geht es um Geldsummen von mehreren zehntausend Euro, die Roger Kusch eigenmächtig verwendet haben soll.
Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) hatte sich kurz nach seiner Abwahl als Präsident des Vereins Ende Mai das Leben genommen. Das tiefe Zerwürfnis im Verein war erst durch die Abwahl öffentlich geworden. Wegen juristischer Auseinandersetzungen mit Kusch habe man 400.000 Euro an Anwaltskosten zahlen müssen, berichtet ein Vorstandsmitglied.
Das ‚Hamburger Abendblatt‘ berichtet unter anderem, dass Kusch sich eine Wohnung in St. Georg auf Kosten des Vereins renovieren ließ. Auf diese Weise will der Sterbehilfe Verein versuchen, das Geld von den Erben Kuschs zurückzubekommen. Auf der Versammlung im Radisson-Hotel am Dammtor wurde der Kurs des neuen Vorstands um Präsidenten Goßmann zwar mehrheitlich mitgetragen, deutlich wurde aber auch, dass die neue Vereinsführung bei den Mitgliedern um neues Vertrauen werben muss.
Mitglieder sehen den Suizid Kuschs als direkte Folge der Ereignisse und geben Goßmann dafür eine Mitverantwortung. Der Pressekodex mahnt zwar zur Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Suizide, doch der Tod des früheren Justizsenators gilt als Vorfall von öffentlichem Interesse. Er starb im Alter von 71 Jahren.
Quelle: www.ndr.de



