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Bürgergeld wird zur Grundsicherung: Mehr Druck und Sanktionen ab Juli

Das Bürgergeld wird zum 1. Juli in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umbenannt. , steigen mit der Reform der Druck und die Sanktionen für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose.

Bürgergeld wird zur Grundsicherung: Mehr Druck und Sanktionen ab Juli
Bild: media0.faz.net

Die Reform tritt am Mittwoch in Kraft und betrifft rund 3,8 Millionen erwerbsfähige Leistungsbezieher. Ursprünglich hatte CDU-Chef Friedrich Merz im Bundestagswahlkampf 2025 Einsparungen in „zweistelliger Milliardenhöhe“ angekündigt. Stattdessen kommt es nun zu einem Umbau der Hilfen, der die Kosten nach Regierungserwartung bestenfalls um einen zweistelligen Millionenbetrag senken wird.

Kern der Reform sind härtere Sanktionen. Wer keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt, dem wird die Leistung für drei Monate um 30 Prozent gekürzt – das sind rund 150 Euro weniger im Monat. Bei versäumten Jobcenter-Terminen greift die Kürzung nach dem zweiten Mal für einen Monat, nach drei Terminen droht die vollständige Einstellung der Zahlungen. Psychisch Kranke bleiben von den Sanktionen ausgenommen.

Die Karenzzeit für Vermögen wird abgeschafft. Bisher durften Bezieher im ersten Jahr Vermögen bis 40.000 Euro behalten. Künftig gelten Freibeträge: 5.000 Euro für unter 30-Jährige, 10.000 Euro bis 40 Jahre, 12.500 Euro bis 50 Jahre und 20.000 Euro für Ältere. Auch die Wohnkosten werden gedeckelt: Im ersten Jahr übernimmt das Jobcenter maximal das Eineinhalbfache der örtlichen Angemessenheitsgrenze, danach nur noch die Grenze selbst.

Sozialverbände kritisieren die Reform scharf, vor allem wegen der Verschärfungen für Familien mit Kindern. Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) betont: „Wer Hilfe braucht, kann sich auf Unterstützung verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen.“

Quelle: www.faz.net