Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will die marktbeherrschende Stellung der Deutschen Bahn im Fernverkehr brechen. Der bundeseigene Konzern soll auf bereits hochbelasteten Strecken künftig mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber abgeben. Die Bahn-Tochter DB InfraGo, die für das Schienennetz zuständig ist, darf auf solchen Korridoren nur noch 60 bis 75 Prozent der Trassen an ein einziges Unternehmen vergeben. Den genauen Prozentsatz kann die InfraGo selbst festlegen.
Die Wettbewerbsklausel gilt nur für Anbieter, die vertaktete Verkehre anbieten – also mindestens viermal täglich im Zweistundentakt zur gleichen Minute. Zudem will die BNetzA die InfraGo verpflichten, auch in Bahnhöfen Flächen nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien zu vergeben. Die Behörde erhofft sich davon niedrigere Ticketpreise und mehr Qualität für Reisende, da mehr Wettbewerb in der Regel zu besseren Konditionen führt.
Die Deutsche Bahn sieht die Pläne kritisch. Sie hat angekündigt, weniger nachgefragte Fernverkehrsanbindungen in der Fläche reduzieren zu müssen, falls sie auf den Rennstrecken Trassen verliert – denn dort verdiene der Konzern das Geld für die Quersubventionierung schwächerer Verbindungen. Die InfraGo betont in einer Stellungnahme, die Regelung gelte nur für stark frequentierte Abschnitte. Die Bahn warnt, die geplante Regelung verschärfe das strukturelle Problem von Knoten und Kapazität.
Hintergrund der Entscheidung ist der geplante Einstieg des italienischen Zugunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehrsmarkt. Italo will ab Frühjahr 2028 zunächst die Strecken München–Frankfurt–Köln–Dortmund im Stundentakt und München–Berlin–Hamburg alle zwei Stunden bedienen. Dafür sind 30 Hochgeschwindigkeitszüge für 56 tägliche Verbindungen geplant. Auch Flix hat für 2028 eine neue Offensive mit zusätzlichen Zügen angekündigt. Der Beschluss der BNetzA liegt noch als Entwurf vor; nach Anhörung des Eisenbahninfrastrukturbeirats soll in zwei Wochen die finale Entscheidung fallen. Die neuen Regeln muss die InfraGo dann bei der Trassenvergabe für 2028 anwenden.
Quelle: www.tagesspiegel.de



