Wie das Magazin Politico am Montag unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf berichtete, soll die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von derzeit 14 auf zwölf Monate sinken. Gleichzeitig steigt die Zahl der sogenannten Vätermonate von zwei auf drei. Bisher können Eltern die volle Bezugsdauer nur ausschöpfen, wenn ein Partner mindestens zwei Monate nimmt – meist der Vater.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig drei Monate für jedes Elternteil reserviert sind. Sechs weitere Monate können die Eltern flexibel untereinander aufteilen. Alleinerziehende sind von dieser Regelung ausgenommen. Die monatlichen Zahlungen sollen leicht steigen: Der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Deckelung bei 65 Prozent des Nettoeinkommens bleibt bestehen.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das Elterngeld weiterzuentwickeln, um mehr Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung zu schaffen. Die Reform steht im Kontext von Sparmaßnahmen der Regierung.
Quelle: www.tagesspiegel.de



