Das Hamburger Landgericht hat die Öffentlichkeit während der Befragung des Zeugen Jonathan G. ausgeschlossen. Der 35 Jahre alte, ein früheres Model, soll an der Entführung der beiden Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 beteiligt gewesen sein. Die Verteidigung wollte ihn zu einem Suizidversuch während seiner Armeezeit befragen – die Kammer entsprach seinem Wunsch nach Ausschluss wegen „schutzwürdiger Interessen“.
Dieser Schritt könnte nun dazu führen, dass auch die Plädoyers und das „letzte Wort“ der Angeklagten nicht öffentlich sind. Grund ist Paragraph 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes: Wurde die Öffentlichkeit einmal wegen schutzwürdiger Interessen ausgeschlossen, muss sie bei „Schlussanträgen“ ausgeschlossen werden, wenn im Verfahren auch der Tatvorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Rolle spielt – den die Staatsanwaltschaft Christina Block vorwirft. Die Unternehmerin bestreitet die Taten; im Vordergrund steht die „mutmaßliche schwere Entziehung Minderjähriger“.
Ob es tatsächlich zum Ausschluss kommt, ist noch unklar. Eine Sprecherin der Hamburger Gerichte erklärte auf Anfrage der FAZ: „Selbstverständlich wird die Kammer nach den Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes dazu handeln.“ Man bitte um Verständnis, dass man den einzelnen Verfahrensschritten nicht medial vorgreifen werde. Am nächsten Verhandlungstag, dem 27. Juli, soll eine jugendpsychiatrische Gutachterin über die Folgen der Entführung für die Kinder sprechen – auch dann könnte die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Quelle: www.faz.net



