Die Europäische Kommission hat am Montag in Brüssel vorgeschlagen, die EU-Methanverordnung vorübergehend aufzuweichen. Die Mitgliedstaaten sollen Verstöße gegen die Methanvorgaben in den kommenden drei Jahren nicht bestrafen, um den Importeuren mehr Zeit zur Einhaltung der Regeln zu geben.
Dieser Vorschlag erfolgt als Reaktion auf die andauernde weitgehende Schließung der Straße von Hormus und die Warnung vor drohenden Lieferengpässen. Die Methanverordnung soll den Ausstoß des nach CO₂ zweitschädlichsten Klimagases verringern und verpflichtet Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Öl, Gas und Kohle zu strengen Vorgaben.
Die Kommission hob hervor, dass die Aussetzung der Strafen nicht bedeute, dass die Auflagen der Verordnung nicht umgesetzt werden müssten. Die Ausnahme gilt zudem nicht bei gezieltem Betrug und Verstößen in voller Absicht, die die Staaten nach wie vor sanktionieren sollen.
Quelle: www.faz.net



