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Gericht kippt Netzagentur-Beschluss zur Deutschen Bahn

Das Verwaltungsgericht Köln erklärt die Wettbewerbsklausel der Bundesnetzagentur für rechtswidrig. Die Bahn muss Konkurrenten vorerst keine Trassen freiräumen.

Gericht kippt Netzagentur-Beschluss zur Deutschen Bahn
Bild: Markus Winkler / Pexels

Das Verwaltungsgericht Köln erklärt die Wettbewerbsklausel der Bundesnetzagentur für rechtswidrig. Die Bahn muss Konkurrenten vorerst keine Trassen freiräumen.

Die Deutsche Bahn muss auf stark ausgelasteten Strecken vorerst keine Kapazitäten für Wettbewerber freiräumen. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte am Donnerstag einen Beschluss der Bundesnetzagentur vom 17. Juli in einem Eilbeschluss für rechtswidrig. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden. Damit darf die Bahn-Infrastrukturtochter DB InfraGo die sogenannte Wettbewerbsklausel bis auf Weiteres nicht anwenden.

Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass DB InfraGo auf hochbelasteten Korridoren mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen – etwa an den Knoten München und Frankfurt – künftig 25 bis 40 Prozent der Trassen an andere Anbieter als die Fernverkehrssparte der Bahn vergeben muss. Auslöser war eine Beschwerde des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo, das ab 2028 in den deutschen Fernverkehr einsteigen will. Die Behörde versprach sich von mehr Wettbewerb niedrigere Ticketpreise.

Warum das Gericht der Netzagentur widerspricht

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass weder das europäische Recht noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht „eine Verpflichtung des Betreibers von Schienenwegen zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen“ vorsehen. Außerdem sei die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen. Die Bundesnetzagentur hält eine „entsprechende Regelung weiterhin für sachlich geboten“, um den Wettbewerb auf der Schiene im Interesse der Fahrgäste zu fördern. Sie muss die Klausel nun aber bis zur endgültigen Klärung in der Hauptsache nicht durchsetzen.

DB InfraGo begrüßte die Entscheidung. Ein Sprecher sagte, Ziel der Klage seien frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen für alle gewesen. Die Bahn hatte in dem Eilverfahren argumentiert, der Beschluss führe zu deutlich mehr Konflikten über die Nutzung bestimmter Trassen zu bestimmten Zeiträumen. Daraus entstünden rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Kapazitäten.

Ein Rückschlag für Italo und FlixTrain

Für die Wettbewerber ist die Entscheidung ein Rückschlag. Italo plant, ab April 2028 mit rund 30 neuen Hochgeschwindigkeitszügen von Siemens in Deutschland zu fahren. Das Unternehmen will rund 3,6 Milliarden Euro investieren, davon etwa drei Milliarden Euro für 26 Züge mit einer Option auf 14 weitere. Hinzu kommen Ausgaben für die Einstellung und Ausbildung von rund 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Investitionen in Bahnhöfe und IT-Infrastruktur. „Wir wollen den Fahrgästen in Deutschland eine größere Auswahl, häufigere Verbindungen, faire Preise und einen hochwertigen Service bieten“, sagte Italo-Chef Gianbattista La Rocca.

Der Markteinstieg könnte sich durch das Eilverfahren verzögern. Italo hatte sich langfristige Planungssicherheit erhofft. Auch der größte bisherige Wettbewerber Flix mit seinen grünen Zügen profitiert nicht von der gekippten Regelung. Der Fernverkehr wird bislang zu 95 Prozent von der Deutschen Bahn dominiert. Auf den umkämpften Schnellstrecken verdient der Konzern nach eigenen Angaben das Geld, mit dem er das Angebot in weniger nachgefragten Regionen finanziert. Würden lukrative Trassen abgegeben, müssten Anbindungen in der Fläche gestrichen werden, argumentiert die Bahn.

Diese Sorge teilen mehrere Bundesländer. Bayern warnte in einer Stellungnahme, der Regionalverkehr könne leiden, wenn mehrere Unternehmen um lukrative Trassen konkurrieren. Brandenburg befürchtet eine Angebotsreduzierung in der Fläche, weil die Quersubventionierung schwach ausgelasteter Verbindungen wegfalle. Auch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG hatte vor den Folgen gewarnt. Der Verband „Die Güterbahnen“ kritisierte dagegen die Klage: „Die Infrastrukturgesellschaft zieht vor Gericht, um die Interessen ihrer Schwester DB Fernverkehr zu vertreten und das faktische Monopol gegen neue Markteintritte weiter abzusichern“, sagte Referent Oliver Smock.

Der Beschluss der Bundesnetzagentur sollte zum Fahrplanjahr 2028 wirksam werden. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass für mehr Wettbewerb im Fernverkehr gesorgt werden soll. Wie es nun weitergeht, ist offen. Die Hauptsacheentscheidung dürfte Monate dauern. Für Reisende bedeutet das vorerst keine Änderung bei Preisen oder Verbindungen. Ob Italo seinen Start im Frühjahr 2028 halten kann, hängt auch davon ab, ob das Unternehmen rechtzeitig Planungssicherheit erhält.

Quellen

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