Wer ein Kind im Kita-Alter hat, sollte sich dieses Gesetz merken: Der Bundestag berät heute in erster Lesung über das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG). Es würde zum ersten Mal bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung festschreiben – und jedes Kind spätestens mit vier Jahren auf seinen Entwicklungsstand prüfen lassen.
Geprüft werden Sprache, sozial-emotionale und motorische Fähigkeiten sowie Mathematik, mit Schwerpunkt auf der Sprache. Wird ein Förderbedarf festgestellt, soll die Förderung in den Kita-Alltag einfließen; die Ergebnisse dürfen künftig an die Grundschule weitergegeben werden. Auch Kinder, die keine Kita besuchen, sollen erfasst werden – die Details regeln die Länder. Laut Gesetzentwurf (Drucksache 21/8239) ist die Praxis heute sehr uneinheitlich: Nur in drei Ländern gibt es verpflichtende Checks in mehreren Bereichen oder werden sie gerade eingeführt, in sieben ist allein die Sprache verpflichtend oder soll es bald werden.
Was Kitas konkret bekommen sollen
Kitas mit vielen Kindern in „herausfordernden Lebenslagen“ sollen je nach Größe 0,5 bis 1,5 zusätzliche Stellen für Sprachbildung und Kita-Sozialarbeit erhalten, dazu 80 bis 240 Minuten Fachberatung pro Woche. Als Merkmale nennt die Bundesregierung unter anderem finanzielle Not der Familie, die Familiensprache und den Sprachstand des Kindes. In jedem Land sollen mindestens zehn Prozent der Einrichtungen profitieren. Für alle Kitas sind pro Kind und Woche mindestens 30 Minuten zusätzliche Zeit für Planung und Förderung vorgesehen.
Der Bund will die Länder dafür von 2027 an mit rund 9,25 Milliarden Euro über acht Jahre unterstützen, über eine veränderte Umsatzsteuerverteilung. Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) nennt das Gesetz „die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung dieser Legislaturperiode“; der Abstand zwischen Kindern mit niedrigem und hohem sozioökonomischem Status „öffnet sich schon vor dem Schuleintritt“. Das Kabinett hatte den Entwurf am 2. September beschlossen. Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten, die Regeln sollen schrittweise greifen.
Wem das zu wenig – oder zu viel ist
Kritik kommt aus zwei Richtungen. Das Bundesnetzwerk der Kita-Fachkräfteverbände unterstützt frühe Sprachförderung, lehnt den Entwurf aber ab: Kinder würden „in Raster gepresst“ und als „förderbedürftig“ oder „nicht förderbedürftig“ eingestuft, die Finanzierung sei eine „finanzielle Kernlüge“, verbindliche Personalschlüssel fehlten. Aus den Ländern kommt die Rechnung: Der SPD-Bildungspolitiker Gerald Eisenblätter warnte im Juli, in Sachsen könnten nur 48 statt 97 Millionen Euro ankommen, die Vor- und Nachbereitungszeit der Erzieherinnen belaste den Landeshaushalt. „Wer bestellt, bezahlt“, fordert er. Die Grünen verlangen im Bundestag zusätzlich eine gemeinsame Bildungsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen mit messbaren Zielen.
Unsere Einschätzung: Dass die Checks kommen, ist wahrscheinlich – der Streit dreht sich um Geld, Personal und Datenschutz, und davon hängt ab, ob aus dem Test echte Förderung wird. Der Gesetzgebungsprozess hat gerade erst begonnen; Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten, Änderungen sind wahrscheinlich.
Für Familien, die zu Hause Ukrainisch oder Russisch sprechen, heißt das: Die Familiensprache zählt ausdrücklich zu den Kriterien, nach denen Kitas Zusatzpersonal bekommen sollen. Ein Test mit vier ist aber keine Deutschprüfung zum Bestehen, sondern soll Förderbedarf erkennen. Handeln müssen Eltern jetzt nichts; wichtig ist ein Kita-Platz, denn dort setzt die Förderung an. Ob Ihre Kita zu den geförderten zählt, entscheidet am Ende das jeweilige Land.
Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesregierung, BMBFSFJ, News4teachers, Volksstimme/dpa



