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Reserve-Pflicht: Was das neue Gesetz für Reservisten bedeutet

Der Bundestag berät Donnerstag über Zwangseinberufungen von Reservisten – auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Wen es trifft, was es kostet, wo es hakt.

Reserve-Pflicht: Was das neue Gesetz für Reservisten bedeutet
Archivfoto: US Army Photo by Staff Sgt. Nathaniel Allen, Viper Combat Camera USAREUR / Wikimedia Commons, Public domain

Der Bundestag berät Donnerstag über Zwangseinberufungen von Reservisten – auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Wen es trifft, was es kostet, wo es hakt.

Am Donnerstag, 15. Oktober, debattiert der Bundestag in erster Lesung über das Reservestärkungsgesetz (Drucksache 21/8407). Es soll Reservisten der Bundeswehr wieder zum Dienst verpflichten können – auch im Frieden und auch dann, wenn weder sie selbst noch ihr Arbeitgeber zustimmen. Das Kabinett hatte den Entwurf am 1. Juli beschlossen, geplanter Start ist der 1. Januar 2027.

Bisher gilt das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“: Wehrübungen sind nur möglich, wenn der Reservist und sein Arbeitgeber einverstanden sind. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte dazu im Frühjahr: „Deswegen wird es eine Verpflichtung geben.“ Hintergrund ist eine Lücke bei den Zahlen. Ende 2024 zählte das Ministerium rund 60.000 zugeordnete Reservisten, nur etwa 40.000 nahmen jährlich an Übungen teil. Künftig sollen es nach Angaben des Bundestags mindestens 200.000 Reservisten innerhalb einer Gesamtstärke von 460.000 einsatzfähigen Soldaten sein.

Wen es trifft – und wie lange

Die Heranziehung ist gestaffelt: Je länger jemand gedient hat, desto länger und häufiger kann er einberufen werden. Pro Jahr sind drei bis zwölf Wochen möglich, insgesamt sechs bis zwölf Monate. Für ehemalige Zeit- und Berufssoldaten liegt die Altersgrenze nach Angaben der Bundeswehr bei 65, in Ausnahmefällen bei 68. Reservisten, die mehr als ein Jahr Wehrdienst geleistet haben, könnten auch in EU- und NATO-Staaten sowie auf Schiffen und Flugzeugen eingesetzt werden. Auslandseinsätze nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz bleiben freiwillig. Wer nur den Grundwehrdienst bis zum 30. Juni 2011 absolviert hat, soll weiterhin nur freiwillig einberufbar sein.

Bei einem Detail sind die Quellen nicht deckungsgleich: Der Entwurf vom Mai nannte für Kurzdienende eine Grenze von 45 Jahren, die Bundesregierung schreibt inzwischen, die neuen Vorschriften gälten nicht für ehemalige Freiwillig Wehrdienstleistende. Welche Fassung am Ende im Bundestag steht, wird sich im Ausschuss zeigen.

Für Arbeitgeber sind Entlastungen vorgesehen: höhere Erstattung für Ersatzkräfte, eine Pauschale von 500 Euro für Betriebe bis 249 Beschäftigte bei mindestens 30 Tagen Reservedienst eines Mitarbeiters und eine Vorankündigung von mindestens acht Wochen. Das Ganze kostet laut Gesetzentwurf rund 43,1 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr ab 2027.

Wo es knirscht

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte schon vor Wochen gefordert, am bisherigen Modell festzuhalten; Unternehmen brauchten Planungssicherheit. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, will aber Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Justizvollzug ausnehmen und für deren Personal die Zustimmung der Sicherheitsbehörden verlangen. Die Bundesregierung prüft die Ausnahme für die Polizei, lehnt ein generelles Zustimmungserfordernis aber ab. Unions-Verteidigungspolitiker Thomas Röwekamp hält dagegen eine Reserve, die nur freiwillig funktioniert, für nicht leistbar.

Unsere Einschätzung: Der Kern – Pflicht statt doppelter Freiwilligkeit – dürfte die Mehrheit bekommen, da Union und SPD ihn tragen. Streit ist eher bei den Ausnahmen für den Bevölkerungsschutz und bei der Frage zu erwarten, ob kleinere Betriebe die Pauschale für ausreichend halten. Ein Start zum 1. Januar ist machbar, aber nicht sicher, denn Bundesrat und Ausschuss können noch ändern. Für Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland gilt: Betroffen sind nur Menschen, die bereits in der Bundeswehr gedient haben, nicht Geflüchtete oder die Bevölkerung insgesamt.

Quellen: Bundestag (hib), Bundestag (Textarchiv), Bundesregierung, Bundeswehr, t-online

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