Wer 2026 mehr Werbungskosten hat, als das Finanzamt pauschal anerkennt, bekommt das Geld normalerweise erst mit der Steuererklärung zurück – oft ein Jahr später. Der Lohnsteuer-Freibetrag holt es schon in die Gehaltsabrechnung. Zwei Termine sind wichtig: Für 2026 muss der Antrag bis zum 30. November beim Finanzamt sein, für 2027 kann man ihn ab dem 1. November stellen. So steht es in § 39a Einkommensteuergesetz.
Lohnt sich das für mich?
Nicht für alle. Der Freibetrag wird nur bewilligt, wenn die abzugsfähigen Ausgaben zusammen mehr als 600 Euro im Jahr betragen. Dabei zählen Werbungskosten erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro, Sonderausgaben erst oberhalb von 36 Euro (72 Euro bei Verheirateten und Lebenspartnern), wie die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen erläutert. Ausnahmen von der 600-Euro-Grenze gibt es unter anderem für Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbeträge, den Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende, haushaltsnahe Dienstleistungen und energetische Maßnahmen am selbst genutzten Haus.
Typische Kandidaten sind Pendler mit langem Arbeitsweg, Menschen mit doppelter Haushaltsführung, Eltern mit Kinderbetreuungskosten und Alleinerziehende. Ein Rechenbeispiel der Redaktion: Wer 2.000 Euro Werbungskosten hat, liegt 770 Euro über dem Pauschbetrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent sind das gut 230 Euro weniger Lohnsteuer im Jahr, also knapp 20 Euro mehr netto im Monat. Das ist eine Überschlagsrechnung, kein Steuerbescheid.
Wichtig zu wissen: Der Freibetrag schenkt kein zusätzliches Geld, er verschiebt es nur nach vorn. Ob Sie die Entlastung im Dezember über den Lohn oder im nächsten Sommer über den Steuerbescheid erhalten, ist am Ende dieselbe Summe. Und wer einen Freibetrag eintragen lässt, muss in der Regel auch eine Steuererklärung abgeben. Wurde der Freibetrag zu hoch angesetzt, droht dort eine Nachzahlung.
Wie geht der Antrag – und wann ist er zu spät?
Den Antrag stellt man auf dem Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ beim Wohnsitzfinanzamt, am einfachsten elektronisch über ELSTER. Dafür ist eine einmalige Registrierung nötig; der Aktivierungscode kommt per Post, das kann bis zu zwei Wochen dauern. Je nach Ausgaben gehören Anlagen dazu, etwa für Kinder, Werbungskosten oder Sonderausgaben. Wer nicht mehr beantragt als im Vorjahr und dessen Lage sich nicht wesentlich geändert hat, kommt mit dem vereinfachten Antrag aus. Der Arbeitgeber ruft den bewilligten Freibetrag danach elektronisch ab.
Der Freibetrag wird gleichmäßig auf die Monate nach dem Antrag verteilt. Ein Antrag Ende November bringt für 2026 also nur noch mit der Dezember-Abrechnung Entlastung, die Steuererklärung bleibt dann der eigentliche Weg. Wer im Januar 2027 beantragt, bekommt den Freibetrag dagegen ab 1. Januar. Auf Wunsch lässt er sich für zwei Kalenderjahre festschreiben, dann entfällt der Antrag 2028.
Unsere Einschätzung: Für 2026 lohnt sich ein Antrag in letzter Minute selten. Sinnvoll ist, die Unterlagen jetzt zu sammeln und ab 1. November für 2027 zu beantragen, am besten gleich für zwei Jahre. Ob sich das im Einzelfall rechnet, klärt ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater; die Zahlen oben sind Richtwerte. Eine Kleinigkeit zu den Quellen: Eine Ratgeberseite nennt als Antragsbeginn den 1. Oktober, das Gesetz selbst sagt 1. November – maßgeblich ist der Gesetzestext.
Quellen: § 39a EStG (Gesetze im Internet), Finanzverwaltung NRW, Steuertipps



